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2. Dezember 2025 14:04 Uhr: Von Sascha P. an Alexis von Croy Bewertung: -1.00 [1]

Also haben BNetzA und LBA mir beide falsche Aussagen erteilt?

Nachtrag: Nein, FlugfunkV sagt:

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird grundsätzlich ein von der Bundesnetzagentur ausgestelltes Flugfunkzeugnis benötigt.

Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind:

  • Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden
  • Luftfunkstellen an Bord von Luftfahrzeugen, die bei der Ausbildung von Luftfahrtpersonal verwendet werden
  • Funkstellen in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich für die Verbindung mit Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben werden
  • Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen eingesetzt oder die ausschließlich zu Ausbildungszwecken verwendet werden
  • Berechtigte, die Wartungs- und Reparaturarbeiten an Funkgeräten durchführen und im Rahmen dieser Tätigkeit zu Überprüfungszwecken am Flugfunk teilnehmen
  • Berechtigte, die sich mit Kraftfahrzeugen auf den Betriebsflächen eines Flughafens bewegen
  • Inhaber entsprechender gültiger Militärerlaubnisse und Inhaber von Lizenzscheinen für den Flugverkehrkontrolldienst
  • Einsatzkräfte der Feuerwehren von Flughafenunternehmen auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle unter Verwendung der Feuerwehrfrequenz gemäß § 45 Absatz 5 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der jeweils geltenden Fassung

  • da geht es überhaupt nicht um die Zulassung
2. Dezember 2025 14:08 Uhr: Von Alexis von Croy an Sascha P.

Also beim LBA würde mich eher das Gegenteil wundern!

2. Dezember 2025 14:09 Uhr: Von Johannes König an Alexis von Croy Bewertung: +3.00 [5]

Meine Güte, wie kann man nur in so kurzer Zeit so viel Stuss generieren und dabei sogar beim Thema bleiben (ganz untypisch fürs PuF-Forum)...

Also:

  • Die Language Proficiency hat nichts mit dem Flugfunk zu tun. Das erste ist eine ICAO-Regel, zuständig hierfür sind die Luftfahrtbehörden (EASA, LBA, RPs). Das zweite fußt auf Regeln der ITU, zuständig hierfür ist daher die BNetzA.
  • Die EASA kennt kein AZF/BZF, das ist richtig. Das deutsche Recht kennt es aber. Daher brauchen wir es, §1 Abs. 1 FlugFunkV.
  • Die FlugFunkV regelt nicht die Zulassung von Funkgeräten, sondern die Erlaubnis zur Teilnahme am Flugfunkdienst.
  • Als Führer eines Segelflugzeugs, eines Ballons oder eines ULs darf ich außerhalb der Lufträume B, C und D funken, siehe §1 Abs. 2 Pkt. 1 FlugFunkV. Als Führer eines Motorflugzeugs brauche ich auf jeden Fall ein Flugfunkzeugnis, um zu funken.
  • Als Flugschüler brauche ich bei einem Überlandflug kein Flugfunkzeugnis, siehe §1 Abs. 2 Pkt. 2 FlugFunkV. Sollte die Schule/der Verein eines verlangen, dann ist das eine interne Regelung.
  • §133 LuftPersV besagt lediglich, dass ich mein Funkzeugnis in die Lizenz eintragen lassen kann und es dann nicht mehr mitführen muss. Machen und haben muss ich es trotzdem.
  • Im Rahmen der LAPL/PPL-Prüfung wird "Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle: Einhaltung der Flugverkehrs- und Sprechfunkverfahren" geprüft (Beim PPL unter 1h, 2a, 3h 4g, 6e).
  • Das Flugfunkzeugnis ist erst bei der Ausstellung des PPL/LAPL vorzulegen. Man kann sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung absolvieren, ohne dass man ein BZF/AZF hat. Den PPL/LAPL ausgehändigt bekommt man vom Amt aber erst dann, wenn man dieses vorlegt. (Quelle: Eigene Erfahrung mit dem RP Stuttgart).
  • Die Aussage der BNetzA, dass die praktische Prüfung die Flugfunkprüfung ersetzt, wäre mir neu und entspricht nicht der gelebten Praxis. Die Aussage, dass man in der praktischen Prüfung in "deutsch und englisch" geprüft wird, ist so nicht korrekt. Die Prüfung findet einsprachig statt.

Weniger ChatGPT, mehr Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung :-)

2. Dezember 2025 14:09 Uhr: Von Alexis von Croy an Sascha P. Bewertung: -1.00 [1]

Die BUNDESNETZAGENTUR stellt keine "Flugfunkzeugnisse" (BZF, AZF) aus, willst Du das nicht verstehen?

Edit: das ist so falsch, sie stellt sie - im Aufrag - aus.

2. Dezember 2025 14:11 Uhr: Von Johannes König an Alexis von Croy Bewertung: +6.00 [6]

Die BUNDESNETZAGENTUR stellt keine "Flugfunkzeugnisse" aus, willst Du das nicht verstehen?

Doch, tut sie, siehe Anhang.



Attachments: 2

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Not in slideshow.

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2. Dezember 2025 14:13 Uhr: Von Alexis von Croy an Johannes König

Also bis auf den Passus mit Segelflugzeugen oder Ballonen scheint wohl zu stimmen, was ich geschrieben habe ...

Die LLM hat zumindest mehr davon verstanden als der OP :-) Vielleicht hat sie ein BZF.

2. Dezember 2025 14:16 Uhr: Von Alexis von Croy an Johannes König

Okay, dann halt so:

Die BNetzA stellt die Sprechfunkzeugnisse aus (formal als Behörde im Auftrag). Die LuftPersV regelt die Voraussetzungen zur Durchführung des Flugfunks.

Ob eine Funkstelle zugelassen werden muss, regelt separat die FlugfunkV. Die BNetzA ist für die Ausstellung der Zeugnisse zuständig – nicht für deren Notwendigkeit.

Analogie:
Die Stadt/Gemeinde stellt dir den Führerschein aus. Aber die Stadt entscheidet nicht, ob man ohne Führerschein fahren darf. Das regelt die Straßenverkehrsordnung.

2. Dezember 2025 14:17 Uhr: Von Thomas R. an Alexis von Croy Bewertung: +4.00 [4]

Alexis, das Ausmaß an Schwachsinn, das Du hier verbreitest, ist inzwischen selbst für Deine Verhältnisse echt peinlich. Bitte hör auf, das Forum damit (und mit irgendwelchlem LLM-Müll, den Du offenbar selbst nicht verstanden hast) zuzumüllen.

Nur ein Beispiel:

" §125 LuftPersV (1):
Der Flugfunk darf nur von Personen durchgeführt werden, die ein gültiges Sprechfunkzeugnis besitzen.
Es gibt wirklich keine weichere Formulierung."

In §125 geht es um ausschließlich um Sprachkenntnisse, und um sonst gar nichts. Das Wort "Sprechfunkzeugnis" kommt in dem ganzen Paragraphen überhaupt nicht vor!

2. Dezember 2025 14:21 Uhr: Von Johannes König an Alexis von Croy Bewertung: +3.00 [3]

Ich gebs auf...

2. Dezember 2025 14:24 Uhr: Von Alexis von Croy an Thomas R.

Hallo Thomas,

ja echt sorry, dass du so leiden musst :-)

Der zitierte §125 LuftPersV war ein offensichtlicher Zahlendreher – dort geht es tatsächlich nur um Language Proficiency. Das habe ich inzwischen auch klargestellt.

Das ändert aber nichts am Kernpunkt:
LP regelt Sprachkenntnisse, nicht die Berechtigung zum Betrieb einer Luftfunkstelle.
Und genau das war meine Aussage.

MEINE, nicht die der LLM.

PS: So ganz ohne persönliche Beleidigung kriegst Du das nicht hin, was?

2. Dezember 2025 14:27 Uhr: Von Rolf _PA46 an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

Rückmeldung aus der Praxis, beim Umschreiben meines FAA PPL musste ich u.a. das BZF einreichen, das bereits aus dem Segelflugschein (1990) vorlag. Das Luftamt Süd in Bayern hat das als Grundlage für die Umschreibung verlangt. Daher würde ich davon ausgehen, dass bei der Erteilung einer DE Lizenz das ebenfalls der Fall sein sollte.

PPL wird nicht beim LBA geführt, kann die Aussage des LBA daher rühren, nicht beteiligt zu sein?

2. Dezember 2025 14:28 Uhr: Von Sascha P. an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

> "PS: So ganz ohne persönliche Beleidigung kriegst Du das nicht hin, was?"

Du bist ja nun wahrlich kein Kind von Traurigkeit diesbezüglich... "Willst Du das nicht verstehen?" - "LLM hat es besser verstanden als OP"

Nett geht anders.

OP hätte nicht gefragt, wenn er es wüsste. OP bleibt weiterhin verwundert, dass Fliglehrer, LBA und Bundesnetzagentur ihm gesagt haben, das er kein BZF braucht.

2. Dezember 2025 14:32 Uhr: Von Alexis von Croy an Sascha P.

Na ja, dass LLM mehr davon versteht als Du, die Idee hat sich aufgedrängt. Ich wollte Dich nicht beleidigen, sorry!

2. Dezember 2025 14:33 Uhr: Von Thomas R. an Sascha P. Bewertung: +3.00 [3]

Die BUNDESNETZAGENTUR stellt keine "Flugfunkzeugnisse" aus, willst Du das nicht verstehen?

Diesen Satz in der aggressiven Form in einem Forum rauszuhauen, in dem mindestens jeder Zweite ein von der BNA ausgestelltes AZF in der Tasche hat, und dann auch noch beleidigt zu sein, wenn es Gegenwind gibt...

2. Dezember 2025 14:48 Uhr: Von Alexis von Croy an Thomas R.

Das ist, nach Deinen eigenen Maßstäben, eine "aggressive Form"?

:-)

Da musst Du mal ein paar Beiträge von ThomasR, deinem zweiten Ich, lesen!

2. Dezember 2025 14:52 Uhr: Von Alexis von Croy an Thomas R.

"ein von der BNA ausgestelltes", richtig.

Macht bei Euch die Reisepässe ausstellende Behörde auch die Gesetze dazu? Das ist echt praktisch:-)

2. Dezember 2025 15:20 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an Alexis von Croy Bewertung: +5.00 [5]

Wer diesen Fred als Noch-nicht-Flieger liest, wird sich fluchtartig ein anderes Hobby suchen. Mit Recht.

2. Dezember 2025 15:23 Uhr: Von Alexis von Croy an Ernst-Peter Nawothnig

Na, da gäb's aber doch bessere Threads, die sicherer wirken!

2. Dezember 2025 19:01 Uhr: Von Manni Fold an Alexis von Croy

Ein BZF/AZF, das Du nicht hast wird auch nicht in die Lizenz eingetragen.

Wer hat das behauptet? Und meine "falschen" Behauptungen, sind alle durch "angewandte Forschung" belegt. Unser Ausbildungsleiter hat sich diesen Fragen im Alltag und fast jeden Tag zu stellen. Dabei nutzt er kein AI, sondern natürliche. Das in Frankreich unter den Segelfliegern seit Alters her ohne irgendwelche Flugfunklizenzen geflogen wird, hat schon vor jahren Verwunderung ausgelöst.

2. Dezember 2025 19:14 Uhr: Von Manni Fold an Johannes König

Den PPL/LAPL ausgehändigt bekommt man vom Amt aber erst dann, wenn man dieses vorlegt. (Quelle: Eigene Erfahrung mit dem RP Stuttgart).

Das betriifft anscheinend wirklich nur RP Stuttgart. @all oder?


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