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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Heute 10:33 Uhr: Von Joachim P. an Marc Störing Bewertung: +1.00 [1]

Zu Deinen Verlängerungsfragen: Bei Schweizer CapzLog-Benutzern kann ich die Auffrischungsschulung digital betstätigen, das geht dann auch zur Behörde.

In Deutschland: Je nachdem was die Software kann, werden Differenzschulungen digital bestätigt oder auf einem Stück Papier, das Du dann im Brustbeutel oder der Cloud dabei hast.

Da nach den Formularen der Luftfahrtbehörden in D der auffrischende FI immer auch der verlängernde FI zu sein scheint, würde ich mal die Notwendigkeit der Bestätigung der Auffrischungsschulung im Flugbuch hinterfragen.

Ansonsten mal bei Deiner lizenzführenden Behörde anfragen. Ich habe Gerüchte gehört, dass manche Landesbehörden nur Papier akzeptieren. Das ist dann beim Rampcheck lustig, denn es gelten die Vorgaben Deiner Behörde und nicht die des checkenden BfL. Mit LBA-Lizenzen alles kein Problem.

Zur Praxis: Ramp-Check hab ich selten und Flugbuch muss man ja auch nicht dabei haben. Man muss je nach Zusammensetzung der Crew ggf die 90-Tage-Regel nachweisen. Ohne Flugzeug-Jumping geht das ggf auch übers Bordbuch. Dass jemand die Einhaltung von FCL.050 prüft, also die ordentliche Führung des Flugbuchs, hab ich noch nicht erlebt. Charterpiloten scheitern beim Rampcheck eher an der Suche nach der Notaxt.

Alles in allem m.E. ein Non-Event. An Deiner Stelle würde ich

a) einfach machen oder

b) bei Deiner Behörde die Regelungen anfragen und dann a)


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