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24. März 2025 12:41 Uhr: Von P.B. S. an Rolf Andreas

Mal interessehalber zu 5. gefragt, geht denn inzwischen der "Rückweg" halbwegs unbürokratisch? Mein letzter Stand von vor ein paar Jahren war, dass ein auf LAPL heruntergefallener PPL nur über den Weg ATO wieder zu reaktivieren ist.

24. März 2025 13:58 Uhr: Von Rolf Andreas an P.B. S. Bewertung: +1.00 [1]

Davon gehe ich aus, da die PPL ja bestehen bleibt und lediglich aufgrund des LAPL Medicals unter der PPL nur LAPL Rechte wahrgenommen werden. Sobald Medical Klasse 2 wieder vorliegt, können die Rechte des PPL wieder vollumfänglich ausgeübt werden, so habe ich es verstanden. Ohne Gewähr. Anders wäre es, wenn der PPL in einen LAPL umgeschrieben wurde.

24. März 2025 14:24 Uhr: Von F. S. an Rolf Andreas Bewertung: +1.00 [1]

Genau. Es gibt keinen "Weg zurück" den man beschreiten müsste, weil man ja durchgehend einen ohne Einschränkung gültigen PPL mit passender Klassenberechtigung hat.
Man darf nur wegen Einschränkung des Medicals die Rechte nicht alle wahrnehmen. Das ist formal das gleiche, wie wenn das Medical z.B. wegen einer OP ausgesetzt wird. Dann muss man danach ja auch nicht vie ATO seinen PPL reaktivieren (es sei denn, man konnte wegen dieser Einschränkung die Klassenberechtigung nicht aktuell halten - auch deswegen den Übungsflug immer so früh wie möglich machen ...).

24. März 2025 18:07 Uhr: Von Bernhard Tenzler an Rolf Andreas Bewertung: +1.00 [1]

Im Rahmen eines Schulungsfluges zur Verlängerung eines SEP Ratings hatte ich mal bei meinem RP angefragt und auf das anliegende Merkblatt verwiesen. Mir wurde dabei bestätigt, dass ein LAPL Medical ausreichend sei.



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