Schliesslich zu den Lärmzeuignissen. Der Vorschlag war, automatische Genehmigung für Flugplätze für Fluggerät unter 66dB. Wie Du in der von Dir zitierten Liste selber siehst, gibt es davon ausser Segelflugzeugen und Motorsegler bei den EASA-zugelassenen Varianten nur sehr wenige - hierfür machen extra Flugplätze sicher keinen Sinn. Also geht es vermutlich um ULs - aber hier ist genau das Problem, dass es eben keine nach denselben EASA-Regeln gemessenen Lärmzeugnisse gibt. Die Zahlen also nicht wirklich vergleichbar sind. Nachträglich für alle diese Luftsportgeräte EASA-Lärmmessungen zu machen, wäre genau der bürokratische Aufwand, den ich gemeint habe.
Fluggeräte und Fluggelände habe ich bewusst so geschrieben: Du machst es, wie so oft, unnötig kompliziert, du kleine Verbieterhure und Regelmaximalengausleger. Es geht exakt darum, etwas im Außenbereich komplett genehmigungsfrei zu machen mit Eigenverantwortung. Ob dann ein Graf in Vorpommern sich ein Flugtaxibetonquadrat gönnt oder der Landwirt nebenan einen elektrischen Eigenstarter mit einer Gleitzahl von 1:55 ist mir wumpe, es zeigt aber vom Kleinen ins Große, dass Freiheit in diesem Land noch was zählt, solange es andere nicht tangiert. Ich sprach nicht von Flugplätzen. Ich sprach nicht von wieder zu zertifizierendem Gerät. Ich sprach schlicht von Immissionsschutz und Eigentumsgarantie, was bei uns komplett in die dt. Rechtsordnung fällt und mit EASA oder ICAO nix zu tun haben muss. Und womit dann jeder Bastler, zertifizierte Hersteller oder Luftschlossfabrikant schlicht weiß, wenn es verdammt leise ist, ist es genehmigungsfrei.
https://en.wikipedia.org/wiki/Lockheed_YO-3_Quiet_Star
Vielleicht baut dann ein Bastler ein 6m-Auspuffrohr an Scheibefalken ran, registriert den als Baschkortistan-Eigenbau, die den gleichen Effekt haben, egal. Vielleicht werden genug Menschen, die sich ein Segelflugzeug für 300.000 € leisten können, beim Bauern ums Eck für 3000 €/ Jahr eine Magergraswiese pachten und mähen lassen, um "ums Eck ohne Aufrüsten jederzeit starten zu können" und sich das Gegurke zum VLP mit überzogenen Gebühren und Öffnungszeiten zu sparen.
Und ja, da kann dann jemand vom Landratsamt gegen die Gebühr von 25,00 € mit seinem Schlaufon und einer Gratisapp einfach messen, ob die 66 dB (willkürlich gewählt) eingehalten werden oder nicht, und dann fliegt der Schaudel mit seiner Apis quiet DEP Modifikation, Velis, Quiet Star, front electric self launcher Kunstsegelflugzeug mit minimaler Bürokratie. Aber das passt ja leider nicht in sein Denkschema. Aber wenn dann doch mal in seiner Malibu der Motor den Dienst quittiert und ForeFlight in Gleitdistanz ein solches 400 m Gras-Notlandefeld entdeckt, wird er vielleicht erkennen, dass seine verbohrte Engstirnigkeit sinnbildilich für die Selbstfesselung dieses Landes steht. Bedenkenhuber hoch 16. Unfassbar. (Die Außenstartgenehmigung für sein zertifiziertes Flugzeug würde er übrigens auch heute schon nicht benötigen, wenn es eine Sicherheitslandung wäre. So clever war unser Gesetzgeber schonmal vor vielen Jahrzehnten, lange vor FoB.)