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25. November 2024 11:53 Uhr: Von Alexander Callidus an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

Das Thema ist umfassender und komplexer, als daß man es hier mehr als nur anreißen könnte. Aber so kann man das nicht stehenlassen, finde ich.

2. Du gehst davon aus, daß die ePA prinzipiell schlecht ist. Ich vertrete die Gegenposition: wenn es gut läuft, beansprucht das Besorgen von Voruntersuchungen und Vorbefunden mindestens eine Arbeitsstunde und sorgt für eine Verzögerung der Behandlung im Schnitt um einige Stunden, eher mehr. Doppeluntersuchungen à 200€ bei jedem 10. Pat usw. Jetzt multiplizierst Du diese gut 300 € Kosten mit knapp. 16 Millionen stationärer Behandlungsfälle, dann sind wir bei knapp 5Mrd jährlich an direkten Kosten ohne dadurch verursachte Kosten von Fehlbehandlungen etc..

4. ist angewandte Praxis

5. ist medizinische Kernaufgabe eines Arztes unabhängig von der ePA. Wer das nicht macht, sollte den Job wechseln.

6. ist in der ein- oder anderen Form jetzt schon Realität.

7. Jupp, das ist einer der willkommenen Effekte.

Zum e-Rezept: mach nicht die Digitalisierung verantwortlich für Inkompetenz und manchmal schlicht Dummheit der Entscheider und den eingeschränkten Blickwinkel der Entwickler. Ich bekomme hier die Entscheidungsfindung für Subsysteme hautnah mit. Da "finden" dann manchmal Verantwortliche für einen bestimmten Bereich irgendwas. Wenn wir Glück haben, gibt es ein Pflichtenheft. Aber: im allgemeinen ist keiner der Beteiligten ein Computer-Nerd, hat keiner tieferes Veständnis für Software-Architektur, hat erst recht keiner eine Vorstellung von Ergonomie oder Usability. Die IT darf dann noch prüfen, ob das einführbar ist.

Braun-Design und das Iphone sind Beispiele dafür, wie es gehen könnte/sollte. Allerdings saßen da sehr hochqualifizierte Leute lange dran und man muß tatsächlich Jahrzehnte suchen für solche Positiv eispiele. Vielleicht ist Design (im weiteren Sinne) doch nicht so einfach.

25. November 2024 12:51 Uhr: Von Horst Metzig an Alexander Callidus

Eine elektronische Patientenakte, welche auf der Krankenkassenkarte gespeichert ist, speichert auch Diagnosen.

Das bedeutet, bei Ärztewechsel kann der neue Arzt die bisherigen Diagnosen einsehen, und kennt alle Medikamente, und kann so eine weiterführende Behandlung machen, allerdings auf Grundlage der gespeicherten Diagnosen.

Wenn aber eine Diagnose nicht richtig ist, dann erfolgt die Weiterbehandlung auf Grundlage einer übernommenen aber falschen Diagnose. Ein Patient, welcher eine Diagnose von einen anderen Arzt neu beurteilen möchte, hat eher Nachteile, wenn der neue Arzt die Vorbefunde kennt. Das ist eine Beeinflussung.

Beispiel: Ich zweifle eine Diagnose eines Radiologen an. Dieser hat mit der QCT Messmethode eine Knochendichtemessung gemacht, dabei einen T Wert der Lendenwirbelsäule von -4,2 gemessen. Das ist eine schwere Osteoporose. Hausärzte neigen dann Medikamente für Knochenstabilisation zu geben, welche aber Nebenwirkungen haben. Der Patient hinterfragt diese radiologische Diagnose, und möchte eine neue Messung eines anderen Facharzt für Orthopädie Fachausrichtung Osteoporose bekommen. Fragestellung: Ist es klug, dem Orthopäden die vorherige QCT Messung zu geben? Ich sage nein. Bei einer ärztlichen Überprüfung einer angezweifelten Diagnose muss der untersuchende Arzt ohne Beeinflussung durch Kenntnis von Vorbefunde handeln und untersuchen.

Bei einer DXA Messung wurde hingegen keine Osteoporose ( Knochenschwund ) festgestellt. Dabei wurde neben der Knochendichte auch die Knochenstruktur gemessen, und auch die Muskelbelastung physisch gemessen. Hierbei kam dann eine völlig ander Diagnose zustande, als die vom Radiologen.

Zusammengefasst: Gespeicherte Diagnosen auf elektronische Patentenakten können sich auch nachteilig auswirken. Nachteilig dann, wenn Diagnosen nicht hinterfragt werden. Jeder Mensch ist beeinflussbar, auch Ärzte.

Die elektronische Patientenakte ( gespeichert auf der Krankenkassenchipkarte ) ist sehr gut, aber auch mit Vorsicht zu geniessen. Mit diesen System ist es nicht auszuschliessen, dass gespeicherte Diagnosen unüberlegt und widerspruchsfrei einfach übernommen werden. Und darin sehe ich eine Gefahr für den Patienten. Der Vorteil ist, eingetragene Medikamente können nicht übersehen werden.

Und nun zur fliegerärztlichen Untersuchung: Ich habe es noch nie erlebt, das ein Fliegerarzt nach einer Krankenkassen Chip Karte verlangt hat, weil alle fliegerärztlichen Untersuchungen sind keine Kassenleistungen. Es sei, ich habe den Fliegerarzt gebeten, mich zunächst als Kassenpatient allgemein zu untersuchen. Diese Untersuchung nimmt der Arzt nicht in seiner rechtlichen und hoheitlichen Position als Fliegerarzt, sondern als Hausarzt/Facharzt war. Und somit unterliegt dieser Facharzt bei allen Feststellungen zunächst einmal der Schweigepflicht. Findet dann in Personaluntion später ein Wechsel von Facharzt zu Fliegerarzt statt, entsteht ein neues ärztliches Rechtsgefüge. Natürlich hat dieser Fliegerarzt dann Vorkenntnisse aus seine hausärztliche/fachärztliche Untersuchung. Der Bewerber um eine Fliegertauglichkeit kann es nach aufklärenden Gesprächen verweigern, sich auch fliegerärztlich untersuchen zu lassen.


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