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27. Juni 2024: Von Alexander Leefmann an Peter Luthaus

Geht es dir darum, dass die Begründung aus deiner Perspektive willkürlich ist? Oder bist du der Meinung, dass du eine PC mit einem Leergewicht von >2000kg auf einer Piste mit MPW von 2000kg betreiben dürfen solltest?

Ich bin ja ganz neu in der Luftfahrt unterwegs. Sprich noch grün hinter den Ohren was solche Ausnahmegenehmigungen angeht. Daher hätte ich jetzt verstanden, wenn du es bescheiden findest, dass die die Startstrecke bei MTOW als Begründung anführen. Was aber in meinen Augen nichts daran ändert, dass bei einer strukturellen Tragfähigkeit einer Piste von max 2000kg ein Flugzeug mit einem Leergewicht von >2000kg dort nicht betrieben werden darf.


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