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22. Juni 2024 16:14 Uhr: Von ch ess an Alexis von Croy Bewertung: +2.00 [2]

Wenn ein strafrechtliches Verfahren wg (vermutetem / moeglichen) nicht genehmigten Einflug in eine ED-R eroeffnet wird, dann kommt das ins Verfahrensregister.

Aus diesem bedient sich auch die Aufsichtsbehoerde Deiner deutschen IFR-Lizenz - da es bei diesem Verfahren direkt um Flugsicherheit geht, liegt es nahe, dass Dir diese Aufsichtsbehoerde ein Ruhenlassen Deiner Lizenz "nahelegt".

Wissen kann ich es in diesem speziellen Sachverhalt nicht. Das Vorgehen ist allerdings so in der Praxis (gluecklicherweise in wenigen Faellen) gegeben und gesetzlich gewollt - daher bezieht man ja seit der letzten Gesetzesaenderung auch das Verfahrensregister heran bei der ZÜP.


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