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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. Februar 2024 12:40 Uhr: Von Wolff E. an Mark Juhrig Bewertung: +2.00 [2]

Interessanterweise gilt der §1 ab Sonnenuntergang und nicht erst ab Beginn der Nacht!

Sowas hatte ich mal in Reichelsheim. Wir wollten mit einer 2-Mot im Dunkeln jeweils 3 Platzrunden machen um "safe" zu sein. Hatten einen Antrag bei RP Darmstadt gestellt, der erst genehmigt und dann widerrufen wurde. Der Flieger hätte keinen erhöhten Lärmschutz und da ginge das nicht. Allerdings im Sommer darf man in der Woche abends um 19:30 noch Platzrunden fliegen, wenn es dunkel ist, nicht mal um 17 Uhr. Deutscher "Amtsschimmel"?

22. Februar 2024 14:20 Uhr: Von Michael Söchtig an Wolff E.

Schlechte Gesetze sind ein Graus - aber Vorsicht: Wenn sowas reformiert wird, dann wird es im Zweifel nicht besser sondern die Einschränkungen noch schlimmer. Daher vorsicht was man fordert. Wobei ein FDP Verkehrsministerium eigentlich ja eine Chance wäre...

22. Februar 2024 15:27 Uhr: Von Markus S. an Michael Söchtig

Dann aber hurtig, Herr Jurist ;-), ....lange gibts die vermutlich nicht mehr.


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