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14. Februar 2024 17:14 Uhr: Von Patrick Lienhart an Christian Weidner

So wie ich das verstanden habe ist (analog zum grünen Durchgang am Flughafen) bereits der Überflug (das Durchgehen des grünen Ausgangs) der EU Grenze die Zollanmeldung. Hat man nichts zu verzollen, muss auch kein Zollflugplatz angeflogen werden, und die Zollabfertigung entfällt. In einigen Artikeln wird erwähnt, dass dies gilt wenn
- man mit einem 3. Staaten Luftfahrzeug auch wieder ausreisen will und wird
- es sich um eine N-reg handelt, die zuvor bereits ordnungsgemäß in die EU importiert wurde.

Irgendwie wiedersprüchlich?! Mit einer HB-reg darf man ja schließlich ebenfalls an einem "nicht Zoll-" Flugplatz in der EU landen, wenn man die Freigrenzen einhält. Und dieses wurde nicht ordnungsgemäßg importiert, logischerweise.

15. Februar 2024 06:58 Uhr: Von Christian Weidner an Patrick Lienhart

Hallo Patrick,

vielen Dank für die Antwort.

Hast Du einen Link zu dem entsprechenden Artikel bezüglich der 3.Staaten Flugzeuge?

Viele Grüße!

Christian

15. Februar 2024 08:01 Uhr: Von Patrick Lienhart an Christian Weidner Bewertung: +1.00 [1]
15. Februar 2024 13:30 Uhr: Von Florian Barth an Patrick Lienhart
Beitrag vom Autor gelöscht

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