Es gibt nicht die tschechische Flugmedizin, es gibt nur die Verordnung EU 1178/2011, danach richtet sich auch die tschechische Flugmedizin, und eben auch die deutsche Flugmedizin.
Ob eine flugmedizinische Entscheidung von meinen Postings hier im Forum abhängig gemacht werden soll und kann, ist für mich so nicht nachvollziehbar.
Hier im Forum hat jemand um Rat gesucht, wie dieser, wie auch immer, in deutscher Sprache eine theoretische Pilotenprüfung ablegen kann, um danach sich zum Dronenpiloten ausbilden zu lassen. Ich habe hier im Forum nur meine Ansicht und mögliche Lösungswege zum aviatischen Erfolg geschrieben. Von Kamikazehandlungen bei kriegerische Auseinandersetzungen habe ich hier im Forum nicht geschrieben. Die Idee mit dem Segelflugzeug stammt nicht von mir, und würde auch nie von mir angedacht sein.
Realistischer ist sicher der Gedanke, die Streitkräfte der Ukraine mit deutscher Manpower angemessen zu unterstützen, allerdings nicht mit Segelflugzeuge als Gleitbombe, womöglich mit Personen an Bord. Dafür gibt es heute die ferngesteuerten Dronen, welche nichts anderes sind als ferngesteuerte UL Motorflugzeuge, kleine Spielelektrodronen, je nach militärischen Auftrag. Möchte ich nur bei Entfernungen von 2 km gegnerische Stellungen auskundschaften, reichen Spieldronen mit Videokamera aus, welche exakte GPS Daten liefern. Möchte ich zusätzlich kleine "Geschenke"dem Gegner überreichen, muss die Tragfähigkeit dieser Spieldronen berücksichtigt werden. Dafür braucht man sicher keine bundeswehrinterne Pilotenausbildung für Dronen.
Etwas anders ist es, wenn die Drone eine Grösse eines mittleren Geschäftsreiseflugzeug für 9 Passagiere hat. Diese Dronen werden ausserhalb der Sichtweite des Dronenpiloten benutzt, und dafür ist eine andere Technik und Pilotentraining notwendig, als wenn es sich nur um Spieledronen für Flüge in Sichtweite handelt. Auch die Spieledronen können Handgranaten im Sinne des Kriegswaffengesetz abwurfbereit transportieren, können!!!
Der Forumschreiber, welcher hier um Rat fragt, meint sicher Dronen in der Grösse eines mittleren Geschäftsreiseflugzeug mit Reichweiten von 15 000 km und Flugdauer von 40 Stunden. Hier kann nur noch über satellitengestützter Pilot - Drohnenkommunikation gedacht werden. Dronenpiloten handeln auf militärischen Befehl, und müssen auch eine gewisse Zuverlässigkeit in Bezug auf Systemtreue aufweisen können. So kann man Systemtreue in Nordkorea nicht gleich mit Deutschland oder Amerika setzen. Dronenpiloten dürfen nicht eigene Emotionen ausgeliefert sein, der militärische Auftrag kann so nicht erfüllt werden. Daher ist es für mich nachvollziehbar, dass Dronenpiloten für militärische Zielführung, die flugmedizinische Eignung in Sinne deutscher Wehrfliegerverwendungsfähigkeit besitzen. Auch wenn ich das mit meinen autistischen Eigenschaften so schreibe, und für manche so nicht ganz nachvollziehbar ist..