Ich habe mal bei google Drohnenpilot bei der Bundeswehr eingegeben: https://www.google.com/search?client=firefox-b-e&q=Drohnenpilot+bei+der+Bundeswehr
Wenn man dem dort geschriebenen Glauben geben möchte, dann setzt eine Drohnenpilotenausbildung zuvor eine bemannte Jetpilotenausbildung voraus. Und da meiner gesicherten ersten Einschätzung bei der Bundeswehr keine VFR Jetpilotenausabildung gibt, sondern alle auf Instrumentenflugausbildung ausgerichtet ist, führt kein Weg vorbei, PPL A zu machen, 200 Stunden fliegen, dann CPL Ausbildung mit anschliessender Instrumentenflugausbildung. Dann steht die Welt bei der Bundeswehr offen, aber auch bei Yeti Airlines in Kathmandu.
Zudem bin ich mir nicht sicher, ob die Bundeswehr private Pilotenlizenzen akzeptiert, oder zumindest eine angemessene Nachschulung fordert? Das bezahlt dann die Bundeswehr.
Voraussetzung ist über allem die uneingeschränkte Wehrfliegertauglichkeit, eben auf Jetflugzeuge/Transportflugzeuge.
Bitte hier reinschauen: https://www.bw-online-shop.com/magazin/bw-camp/drohnenpilot-bei-der-bundeswehr-werden/
Zu berücksichtigen ist, ein Bewerber als Drohnenpilot muss für die Tätigkeit eines Offiziers geeignet sein, daher kommt zuerst die Offizierseignungsprüfung. Wenn diese bei Deiner früheren Tätigkeit bereits erfolgt ist mit positiven Ergebnis, ist diese erste Hürde überstiegen.
Flugbetriebler sagt mir erst einmal wenig, ich kann mir vorstellen, dass diese Position auch für Feldwebeldienstgrade zugeschnitten ist, und keine Offizierseigenschaften vorausgesetzt werden.
Eigentlich bewirbt man sich bei der Bundeswehr mit 17 bis 20 Jahre, für Jettpilot ist mindestens die mittlere Reife vorgeschrieben. Das bedeutet, die Bundeswehr bildet diesen 17 Jährigen ab mittlere Reife so aus, wie seine persönliche Eignung ist. Also Offiziersausbildung, dafür muss der Bewerber Studienfähig bei der Bundeswehr sein. Eigentlich bezahlt die Bundeswehr alles, im staatlichen hoheitlichen Interesse der Landesverteidigung.
Im zivilen Bereich spielt das Geld eine grosse Rolle, wie weit ich mich als Berufspilot ausbilden möchte und auch kann.
Um es zusammen zu fassen, ein Drohnenpilot bei der Bundeswehr muss wehrfliegerverwendungsfähig auf Lufttransportgeschwader sein, Airbus A 400 oder eben die Regierungsjets. Dann wird dieser wechselseitig einmal als Drohnenpilot eingesetzt, kann aber bei Bedarf auch den Bundeskanzler fliegen müssen, eben auf Befehl.
Frage: Wenn einer dieser Bundeswehrpiloten im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion den Befehl bekommen, in Lukla sicher zu landen, wie ist das zu bewerten? Sind die dafür trainiert? Sind die geeignet, dafür trainiert zu werden?