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2. Juni 2023 17:57 Uhr: Von F. S. an Michael Söchtig Bewertung: +5.00 [5]

Hierbei nicht das Detail vergessen, dass die Kosten "unter allen Insassen des Luftfahrzeugs" aufgeteilt werden dürfen. Das führt in Summe streng genommen dazu, dass:

- Wenn Philipp die Aufnahmen als einziger Insasse des Luftfahrzeuges selber macht es sich nicht um einen Kostenteilungsflug handelt.
- Wenn die Person welche die Bilder haben will mit im Flugzeug sitzt und photographiert, während Philipp fliegt, es natürlich ein Kostenteilungsflug ist.
- Wenn Philipp eine dritten Photographen mitnimmt, dann kann dieser Photograph sich im Rahmen des bei Kostenteilungsflügen zulässigen an den Kosten beteiligen. Welche Bezahlung dieser Dritte vom Kunden bekommt ist dann unerheblich - zumindest so lange dieser Photograph und Philipp nicht wirtschaftlich verbunden sind.

So viel zum Formellen. In der Praxis gilt aber natürlich auch: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Am absolut wichtigsten ist aber: Solche Flüge sind gefährlich!
Sie gehören wahrscheinlich sogar zu den häufigsten Ursachen für tödliche Flugunfälle. Die Gefahr, das man zu tief fliegt, zu langsam und dann zu eng in die Kurve zieht ist echt groß!

Deswegen unabhängig aller juristischen Kleinigkeiten:

- Vorab gut planen was man macht und sich für den Flug harte Grenzen in Bezug auf Höhe, Geschwindigkeit und Querlage setzen.
- Einen Flugweg planen, bei dem man das entsprechende Objekt im Geradeausflug aufnehmen kann. Bei Aufnahmen von mehreren Seiten mehrfach geradeaus anfliegen und großräumig "wenden" - niemals um das Objekt kreisen!
- So etwas nie alleine machen. Der zweite kann die Kamera bedienen und mit auf die Einhaltung der vorher festgelegten Fluggrenzen achten - bei der Auswahl des zweiten Mannes darauf achten, dass er niemand vom Typ "fliegt doch noch mal tiefer/enger" ist

Aus Sicherheits- und nicht etwa aus juristischen Gründen muss man daher ganz klar sagen: Für Luftbilder von einzelnen Grundstücken und Gebäuden ist - wenn das Grundstück nicht gerade eine Farm in Texas mit mehreren qkm ist - heutzutage fast immer eine Drohne die mit viel Abstand bessere Wahl!

2. Juni 2023 20:11 Uhr: Von Michael Söchtig an F. S.
Absolute Zustimmung. Hohe Querneigung in geringer Höhe mit g Belastung und geringer Airspeed. What could possibly go wrong?

Der Hinweis mit dem UL war übrigens tatsächlich ernst gemeint. Die Regulierung ist da tatsächlich eine andere.
2. Juni 2023 21:19 Uhr: Von Joachim P. an Michael Söchtig Bewertung: +3.00 [3]
Wenn man im UL zu zweit fliegt, kann man halt keine Spiegelreflex mehr mitnehmen ;)
2. Juni 2023 23:16 Uhr: Von Michael Söchtig an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]
Naja bei einem 600KG UL ist auch Platz für ein schönes Tele. Ging mir aber tatsächlich nur um die Rechtslage. Langsame Steilkurven sollte man damit aber auch nicht fliegen.

Meine Meinung zur Rechtslage ist dass man hier durchaus noch einiges anpassen muss. Die Regulierung der EASA sollte insbesondere für Vereinsflüge noch etwas Liberalisierung erhalten, die UL Regeln passen m.E nicht mehr zur technischen Entwicklung. Aber das ist off topic.

Zusammenfassung bleibt - alles was über Kostenteilung hinausgeht ist riskant. Und es geht nicht nur um die Lizenz.

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