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25. April 2023: Von Guido Frey an F. S. Bewertung: +10.00 [10]

Das prominente Beispiel Frankfurt war auf Antrag des Platzhalters: Die FRAPORT wollte die Nordwestbahn bauen (Eingriff in den materiellen Bestand), was ein Planfeststellungsverfahren nach sich zog. Das ergab dann:

1. NW-Bahn darf gebaut werden.

2. Als Ausgleich für die zusätzliche Lärmbelastung durch den erhöhten Kapazitätseckwert gibt es ein Nachtflugverbot.

Ich freue mich also weiterhin über Beispiele, wo die Behörde den Bestandschutz ohne Zutun des Platzhalters aufgehoben hat. Ich kenne bisher keine.


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