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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. November 2022: Von Flieger Max L.oitfelder an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

"Wie machen denn das die Airlines?"

In Österreich ist die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Sachen sowie damit verbundene Dienstleistungen Umsatzsteuerfrei.
Ich nehme stark an dass dies in D nicht anders ist.

3. November 2022: Von Patrick Lienhart an Flieger Max L.oitfelder
Ja, die echte USt. Befreiung gilt für Luftverkehrsunternehmen die überwiegend international tätig sind. Wie Joachim schon geschrieben hat ist das CAT AOC und wäre auf Jirka‘s Unternehmen nur anwendbar wenn er seine Flugzeuge an solche Operator verchartert, oder?

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