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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. November 2022: Von Joachim P. an Jirka L.

Also auskennen tu ich mich nicht ;) aber ich denke das Schlüsselwort ist "Personenbeförderung". Als Vercharterer beförderst du keine Personen, dein SB sollte nicht mit "Bussen, Taxen, Fähren" vergleichen, sondern mit Mietwagen.

3. November 2022: Von Jirka L. an Joachim P.
Korrekt. Ich beförderte ja keine Personen gewerblich. Und bei vercharterung auch nicht ich. Sondern gebe das Flugzeug an dritte.
3. November 2022: Von Joachim P. an Jirka L. Bewertung: +1.00 [1]

Kurze Recherche: §3a UStG

[...]

2. Die kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels wird an dem Ort ausgeführt, an dem dieses Beförderungsmittel dem Empfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. Als kurzfristig im Sinne des Satzes 1 gilt eine Vermietung über einen ununterbrochenen Zeitraum

a) von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen,
b) von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln.

[...]

Detailliert im Schreiben des Finanzministeriums an die Finanzbehörden der Länder im Anhang, darin ist auch eine Bootsvermietung als Beispiel aufgeführt.

--

Ich lese das so: nachdem Du den Flieger in D übergibst und nicht mehr als 30 Tage am Stück vermietest (nehme ich mal an), ist die Leistungserbringung in D und Du führst normal die 19% ab, egal was Kunde oder Kundin mit dem Flieger anstellen. ;)

edit: PDF anhängen geht irgendwie nicht, hier der Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2013-09-12-vermietung-befoerderungsmittel.pdf?__blob=publicationFile&v=1


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