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Korrekt. Ich beförderte ja keine Personen gewerblich. Und bei vercharterung auch nicht ich. Sondern gebe das Flugzeug an dritte.
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Kurze Recherche: §3a UStG [...] 2. Die kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels wird an dem Ort ausgeführt, an dem dieses Beförderungsmittel dem Empfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. Als kurzfristig im Sinne des Satzes 1 gilt eine Vermietung über einen ununterbrochenen Zeitraum a) von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, [...] Detailliert im Schreiben des Finanzministeriums an die Finanzbehörden der Länder im Anhang, darin ist auch eine Bootsvermietung als Beispiel aufgeführt. -- Ich lese das so: nachdem Du den Flieger in D übergibst und nicht mehr als 30 Tage am Stück vermietest (nehme ich mal an), ist die Leistungserbringung in D und Du führst normal die 19% ab, egal was Kunde oder Kundin mit dem Flieger anstellen. ;)
edit: PDF anhängen geht irgendwie nicht, hier der Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/D | ||||||
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