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31. Oktober 2022: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Maik Toth Bewertung: +1.00 [1]

Für die RXO-Eintragung im Normalfall bei Überschreitung der 3 Dioptrien ohne zusätzliche Augenprobleme (meiner und vieler Kollegen nach völlig überfllüssiger Eintrag, da in den EASA-Richtlinien geregelt) gibt es ein: Eintragung der Auflage „RXO“ in ein Tauglichkeitszeugnis i. R. eines verkürztenVerweisungsverfahrens , dass lediglich etwa eine Woche dauern sollte, da es sich um eine Formsache handelt. Ich kenne allerdings auch ähnliche Fälle in meiner Umgebung, wo von diesem verkürzten Verfahren vom AMC kein Gebrauch gemacht wird, sondern die Fälle verwiesen werden. Damit liegen sie im Stapel der anderen zur Entscheidung stehenden Fällen. Man könnte das Gefühl haben, dass fast alle diese langwierigen Fälle in Stuttgart waren. Aber vielleicht irre ich da mich...

1. November 2022: Von Maik Toth an Dr. Thomas Kretzschmar

Ein verkürztes Verweisungsverfahren ist schonmal ein großer Schritt in die richtige Richtung, danke für den Hinweis.

Wobei es IMHO neben RXO-Einschränkungen aus der Verordnung doch eigentlich noch mehr Potential gäbe. Auch im Hinblick auf knappe Ressourcen Kapazität beim Amt sollte es doch in deren eigenem Interesse sein sich das Leben mit Konsultationen nunnötig zu machen, wenn die VO den Rahmen klar vorgibt.

Selbst beim Allerheiligen Farbsehen - wenn man einen der 4 akzeptierten Nachweisverfahren besteht, dann sollte es wenig Diskussionsbedarf geben ob VCL oder nicht.

Aber eventuell sehe ich das als Informatiker zu binär ;-)


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