ein paar Zitate aus deinem Post:
"Du spielst offenbar in derselben Liga."
"lächerlich ist".
"dummer Ignoranten".
"machen Schwurbler"
nun ja...
Aber zum Thema:
es gibt ja ein neues, von der Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten von der Sachverständigenkommission - ich hoffe, dass wenigstens die Verfasser, alles Professoren, Doktoren und Spezialisten ihrer Fachrichtungen*, nicht im Verdacht stehen, "dumme Ignoranten" oder "Schwurbler" zu sein?
Denn, und wer hätte das gedacht, es werden sehr kritische Hinweise zu vielen der verhängten Coronamaßnahmen geäußert, vor allem aber bemängelt, dass über die Dauer der Pandemie keinerlei Anstregungen seitens der entsprechenden Institutionen unternommen wurden, verlässliches Datenmaterial zu erheben und bereitzustellen, auf deren Basis evidenzbasierte, rechtssichere Entscheidungen hätten getroffen werden können.
Schaut man sich die Tiefe und Breite der getroffenen Grundrechtseinschränkungen der Pandemiejahre an und stellt nun fest, dass die angeblich ausschließlich evidenzbasierte Politik mangels Daten gar nicht ausreichend evidenzbasiert sein konnte, erscheint ein kritischer Blick auf vereinfachte Aussagen in Politik und Presse (Karl Lauterbach: "[... Und zusätzlich geht es darum, weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will..]) durchaus angebracht.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass bei der Corona-Impfung prozentual im Vergleich zu herkömmlichen Impfungen vergleichsweise viele Impfnebenwirkungen bei den Krankenkassen dokumentiert wurden.
"Aus der Auswertung geht ein deutlicher Zuwachs an Impfnebenwirkungen durch die Corona-Schutzimpfungen hervor. Für 2020 etwa führt die KBV 76.332 Patienten mit Nebenwirkungen bei 29.937.878 Impfungen auf – das ist eine Rate von 0,25 Prozent. Ähnlich waren die Werte in den Jahren zuvor.
Im vergangenen Jahr dann ein anderes Bild: Bei laut KBV mehr als 153 Millionen Corona-Impfungen wurden knapp 2,5 Millionen Patienten wegen Impfnebenwirkungen beim Arzt vorstellig – das sind 1,4 Prozent."
Ich hatte es zuvor schon gesagt:
Die mehrfach verabreichte Impfung bei vulnerablen Personengruppen scheint für einen begrenzten Zeitraum vor schweren Verläufen zu schützen, jedoch nur einen sehr, sehr begrenzten Schutz vor Infektion zu bieten.
Daten und Umgang mit der Impfung in anderen Ländern zeigen aber auch, dass die wiederholte Impfung mit der Gießkanne, insbesondere seit Omikron, bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, nicht zwangsläufig sinnvoll und daher individuell abzuwägen ist, weshalb Impfpflicht und der fortwährende Aufruf sich Booster 3-n-fach zu verabreichen, meines Erachtens kritisch hinterfragt werden sollte.
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Frau Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger, Ph. D.
Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB); Professorin für Bildungssoziologie und Arbeitsmarktforschung an der Humboldt-Universität Berlin
Herr Prof. Dr. Werner Bergholz
Partner der ISC International Standards Consulting GmbH & Co. KG; ehem. Professor für Electrical Engineering an der Jacobs University Bremen
Herr Prof. Dr. Michael Brenner
Lehrstuhlinhaber für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Frau Dr. Anne Bunte
Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises Gütersloh
Frau Prof. Dr. Dr. Katharina Domschke M.A. (USA)
Ärztliche Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Freiburg
Herr Prof. Dr. Horst Dreier
ehem. Lehrstuhlinhaber für Rechtsphilosophie sowie Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg
Herr Prof. Dr. Christian Drosten (Mitglied der Evaluationskommission bis zum 28.04.2022)
Direktor des Instituts für Virologie, Charité-Universitätsmedizin Berlin
Herr Prof. Dr. Stefan Huster (Vorsitzender)
Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum
Frau Prof. Dr. Andrea Kießling (stellv. Vorsitzende)
Inhaberin der Professur für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Migrationsrecht
an der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Herr Prof. Dr. Thorsten Kingreen
Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg
Herr Prof. Dr. Heyo K. Kroemer (stellv. Vorsitzender bis 21.12.2021)
Vorstandsvorsitzender der Charité-Universitätsmedizin Berlin
Herr Prof. Dr. Rolf Rosenbrock
apl. Professor an der Berlin School of Public Health in der Charité Universitätsmedizin Berlin; Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e.V.
Frau Prof. Dr. Helga Rübsamen-Schaeff (stellv. Vorsitzende ab dem 21.12.2021)
Virologin und Infektiologin, Gründungs-Geschäftsführerin der AiCuris Anti-Infective Cures AG in Wuppertal; Mitglied des Aufsichtsrats der AiCuris AG und der Merck KGaA Darmstadt, Mitglied des Gesellschafterrats der E. Merck KG
Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt
Präsident des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen; Lehrstuhlinhaber für Wirtschaftspolitik und Angewandte Ökonometrie an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Ruhr Universität Bochum
Frau Prof. Dr. Britta Siegmund
Direktorin der Medizinischen Klinik für Gastroenterologie, Infektiologie und Rheumatologie, Charité-Universitätsmedizin Berlin
Herr Klaus Stöhr (ab 02.06.2022)
Unabhängiger Konsultant; Ehemaliger Leiter des WHO-Influenza- und Pandemic Preparedness Programms und WHO-SARS-Forschungskoordinator
Herr Prof. Dr. Hendrik Streeck
Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn
Herr Prof. Dr. Jochen Taupitz
Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
Frau Dr. Ute Teichert (Mitglied der Evaluationskommission bis zum 26.01.2022)
Direktorin der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf; Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V