Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

23. Juni 2022: Von Horst Metzig an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [1]

Diese Situation ist für mich nicht mehr lustig.

Sachstand meiner Vorgehensweise: Die zuständigen Mitarbeiter im Bundesverkehrsministerium haben die Situation erkannt, zu lange Bearbeitungszeiten im Verhältnis anderer EASA Staaten.

Einer dieser Mitarbeiter im Bundesverkehrsministerium befindet sich im Urlaub, hoffentlich unter Südseepalmen. Ich habe die offizielle Behördennummer telefonisch angewählt, nach einiger Zeit meldete sich dieser Mitarbeiter, und wollte wissen, woher ich seine Handynummer hätte? Technisch wurde ich nur von der Behördennummer umgeleitet. Nach einigen freundlichen Gesprächen hat dieser Herr mir angeboten, ihm in seiner Urlaubszeit zu einen gewissen Termin nochmals anzutelefonieren, um die eigentlich staatlich - hoheitliche Angelegenheit zu besprechen. Ich beschreibe das alles deswegen hier im Forum so detailliert, um hier im Forum zu verstehen, wie ernst selbst Mitarbeiter im Bundesverkehrsministerium diese Sachlage verstanden haben - sogar in deren wohlverdienten Urlaub sind einige bereit, mir gegenüber dienstlich tätig zu werden. Ich möchte aber diesen Behördenmitarbeiter seinen Urlaub nicht weiter unterbrechen wollen. Dann nannte mir dieser Behördenmitarbeiter aus seinen Urlaubsdomizil eine neue Telefonnummer im Bundesverkehrsministerium. Ohne Zeitverzögerung wählte ich diese neue Nummer.

Ein mir bisher unbekannter Herr meldete sich, auch bei diesen ist die Sachlage bekannt, und mein E Mail meiner Vorschläge, siehe hier im Forum, würden auf praktische Durchführbarkeit überprüft. Dieser Herr hat die Funktion einer koordinierenden Fachaufsicht über eine gewisse Abteilung im Luftfahrtbundesamt.

Die einzigste Abteilung im Zuständigkeitsbereich Flugmedizin auf dem Hoheitsgebiet unseres deutschen Grundgesetz, welche meiner Kenntnislage vorbildlich organisiert ist, und vorbildlich arbeitet ist das Zentrum für Luftfahrtmedizin und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck, aber auch nur für den militärdienstlichen Aufgabenbereich. Für zivile Angelegenheiten sind diese vorbildlich arbeitenden Mitarbeiter an die Vorgaben der EASA und Arbeitsweise im Luftfahrtbundesamt wiederum gebunden.

Wer 17 Jahre alt ist, gerne eine Segelflugausbildung beginnen möchte, sollte sich bei der Bundeswehr auf Wehrfliegerverwendungsfähigkeit untersuchen lassen. Sollte da eine Krankheit im Bewerbungsbogen angekreuzt werden, so wird meiner Kenntnislage nicht mittels Konsultation oder Verweis, sondern mittels Sondergenehmigung entschieden. Meiner Vermutung schneller als im zivilen Bereich in Deutschland, um vielleicht einmal vorne links zu sitzen.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang