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2. Juni 2022: Von Sebastian G____ an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]

Danke für die Tipps - und wo fülle ich die Zollanmeldung für Deutschland aus wenn ich wieder zurückfliege? UK ist doch non- EU?

Seit der letzten Änderung der Regeln erklärt man den Zoll auf der EU Seite:

- Beim Anflug eines beliebigen Flugplatzes durch schlichtes Überfliegen der Grenze (nur wenn man "nichts zu verzollen hat")

- Beim Anflug eines airport of entry durch die Auswahl der grünen bzw roten Linie (bzw. vermutlich für GA durch mündlich Ansage beim Zoll, es sei denn die haben eine grüne und rote Fussmatte im Auto dabei.

Dazu kommt aber noch die Peronenkontrolle auf der EU Seite:

Im Gegensatz zum Zoll ist da nichts entfallen. Man muss also einen Platz mit Personenkontrolle anfliegen. Entweder:

- Airport of entry, da sind die per Definition vor Ort und es braucht keine Voranmeldung. Etwas unklar ist in wie fern man aktiv mithelfen muss oder ob die kommen müssen wenn sie etwas wollen.

- Einen sonstigen Landeplatz der ein entsprechendes Verfahren hat, das kann mit und ohne Voranmeldung sein und typischerweise wird erwartet dass man aktiv mithilft und vorstellig wird mit dem Wunsch sich kontrollieren zu lassen.

Beide Themen gelten für beide Richtungen, Ein- und Ausflug.


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