Das Medical folgt der Lizenzbehörde.
Lizenzumzug hat meinses Wissens nichts mit Medical zu tun.
Ich versuche mal Deine geschilderte Sachlage mit meiner Denkweise zu beschreiben:
Eine nette Fliegerärztin konnte aufgrund Deiner gesundheitliche Sachlage nicht selber entscheiden, sondern konsultierte die Entscheidung zu der Lizenzbehörde. Und dort liegt die Konsultation erst in einer Warteschleife.
Ich habe diesen ( Deinen ) Fall anonymisiert mit einer deutschen Landesluftfahrtbehörde telefonisch besprochen. Dabei verwies ich auf ein Piloten Internetforum. Somit kann jeder ( auch Behördenvertreter ) lesen, was so in den Köpfen einigen Piloten abgeht.
Der ungünstigste Fall wäre, Du gibst deine Pilotenlizenz bei der zuständigen Lizenzierungsstelle ab. Dann hast Du keine Pilotenlizenz mehr, und bist rechtlich Fussgänger.
Dann musst Du zu einen Fliegerarzt im EASA Ausland gehen, dem Land Deiner Flugschulwahl. Teile alle Deine gesundheitliche Lage mit, so wie es im Bewerbungsbogen verlangt wird. Alles wahrheitsgerecht ankreuzen, wegen der strengen deutschen Datenschutzverordnung wird es kein Personendatenaustausch ungefragt geben.
Irgend wo ist ein Feld, wo angekreuzt werden muss, ob man schon mal fliegeruntauglich wurde, und ob es sich um eine Erstuntersuchung handelt. Wenn Du Dein EASA nicht deutsches Medical erhalten hast, dann gehe in eine Flugschule im EASA Mitgliedsland ( intelligenterweise nie mehr nach Deutschland ), und teile Deinen Wunsch mit, als Privatpilot ausgebildet zu werden. Am telefon sagte mir die Behördenvertreterin einer deutschen Landesluftfahrtbehörde, das ist Quatsch, warum. Ich sagte, die Konsultation im LBA dauert zu lange. Die Mitarbeiterin im Luftamt bestätigte den Umstand einer schlechten Arbeitsflussstruktur, um höflich zu bleiben. Aber dieser Neuanfang wäre machbar. Als Fussgänger musst Du alle Lerninhalte einer Privatpilotenausbildung durchlaufen, was aber eher von Vorteil ist, weil altes, vergesenes auf Vordermann gebracht wird. Fliegerisch wird der Fluglehrer recht schnell den Satz aussprechen ( so auch sinngemäss ein Fahrlehrer im Auto ) Sie alter Schwarzflieger ( der Fahrlehrer sagt dann alter Schwarzfahrer ). Als Fussgänger muss der Fluglehrer alles beibringern, was bei Dir nicht der Fall ist.
Allemal besser ist meiner Ansicht, Deinen Fall mit Deiner Landesluftfahrtbehörde besprechen.