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25. Juni 2022: Von Tomasz Soroczynski an Markus Engelbrecht Bewertung: +1.00 [1]

Wenn Herr Präsident in der Privatsektor arbeiten würde (ich meine den echten Privatsektor, nicht Unternehmen wie die Deutsche Bahn oder Daimler), würde er nach 6 Monaten gefeuert werden.

25. Juni 2022: Von Horst Metzig an Tomasz Soroczynski

Kann dieser Präsident wirklich zu 100 % alleine entscheiden, wie der Organisationsablauf in seiner Behörde geplant durchgeführt wird?

25. Juni 2022: Von Robert Wenz an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]
Zumindest ist verantwortlich dafür. Und wenn man sich die Entwicklung ansieht, ist vieles unter seiner Leitung erst so richtig schlecht geworden.
Vor 10 Jahren war die oft genannt Abteilung L jedenfalls noch nicht in einem
so katastrophalen Zustand. Und jetzt wurde der Abteilungsleiter L durch ihn kürzlich auch noch zum Vizepräsidenten gemacht. Scheint sein bester Mann zu sein.
25. Juni 2022: Von Tomasz Soroczynski an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Personlich macht er keinen Micromanagement. Aber das Problem mit Flugmedizin beim LBA ist seit Jahen benannt. und stellt eines der Hauptprobleme dar. Herr Präsident hat die Einführung von Part-MED beaufsichtigt, die in skandalöser Form umgesetzt wurde. Er hat nichts getan. Er hat sich nur beschwert, dass er die Ärzte nicht einstellen kann (welche Ärzte???, die Anforderungen an Medical Assessors sind streng im Part-MED definiert).

26. Juni 2022: Von Tobias Rad an Tomasz Soroczynski
Deutsche Bahn verstehe ich, aber was ist an Daimler nicht Privatwirtschaft?
3. September 2022: Von Horst Metzig an Tobias Rad

Ich habe die Behörde Bundesministerium für Verkehr mit der Behauptung, dass flugmedizinische Konsultationen in Deutschland zu lange dauern, konforniert, und heute eine Antwort bekommen. Ich biete allen Forumleser an, den Inhalt zu analysieren, mögliche Abweichungen von der erlebten Realität dann auch hier im Forum zu beschreiben.

Ich habe Namen der Mitarbeiter dieser Behörde herausgenommen, weil ich ungefragt dieses Schreiben hier veröffentliche. Es zählt nur der Inhalt.



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27. August 2023 11:00 Uhr: Von Milan Kamenz an Chris _____
Beitrag vom Autor gelöscht
27. August 2023 12:12 Uhr: Von Milan Kamenz an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]
Beitrag vom Autor gelöscht
27. August 2023 13:31 Uhr: Von Chris _____ an Milan Kamenz Bewertung: +1.00 [1]

Also wurde ein und dieselbe Person auch noch in zeitlich kurzem Abstand einmal für untauglich LAPL & Klasse 2 befunden und andererseits tauglich Klasse 1.

Gruselig.

27. August 2023 13:52 Uhr: Von Milan Kamenz an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
27. August 2023 15:23 Uhr: Von Horst Metzig an Milan Kamenz Bewertung: +1.00 [1]

Da ist euer Fall nicht der einzigste: https://www.lufthansakapitain.de/

( anmerkung: wenn dieser Link nicht kommt, muss das https:// oben im Fenster gelöscht werden )

Mit www. funktioniert dieser Link. Interessant und lesenswert, auch wenn dieser Fall bei Insidern uralt ist, demonstriert dieser unser Luftfahrtbundesamt Abteilung Flugmedizin leider auch noch im heutigen Zustand, so mein Eindruck, wenn ich hier im Forum so die einzelnen Beiträge lese.

Dieser Flugkapitän hat sein ganzes Geld in Rechtsanwälte und Gerichtsklagen verloren, und wurde ein Sozialfall.

Überlegenswert, ob mit der Pilotenlizenz nicht ausgeflaggt werden soll? Wenn das LBA diesbezüglich auch Probleme macht, wäre es auch überlegenswert, im Ausland eine komplett neue Pilotenausbildung zu machen.

Medizinische Fliegeruntauglichkeiten sind in Verordnung der EU Nr. 1178/2011 der Kommission festgelegt.

Ich kann mir aber vorstellen, dass bei einer ärztlichen Untersuchung bei unterschiedlichen Ärzten unterschiedliche Diagnosen zustande kommen, hier kann bei Diagnoseabweichung schon eine Untauglichkeit vorkommen.

Was ist kostengünstiger, der Klageweg, oder zu einen anderen Fliegerarzt im Ausland zu gehen, dabei muss aber auch die Pilotenlizenz im neuen Staat ausgestellt werden.

Hier im Forum muss ich auch schreiben, dass umgekehrt viele Piloten auch gute Erfahrungen mit der deutschen Flugmedizin gemacht haben.

Kriebel/Draeger haben in ihrer Buchveröffentlichung ( ISBN 3-609-20140-1 ) viele Fälle veröffentlicht, warum ein Pilot nicht Tauglich sein kann. Dieses Buch ist lesenswert. Vor allen weil hier Fälle von geistig lernunwilligen Piloten bei unterschiedlicher Diagnosen auch mit Rechtsanwälte sich tauglich klagen wollten, und dann mit Gerichtsentscheid untauglich blieben.

27. August 2023 16:09 Uhr: Von Milan Kamenz an Horst Metzig
Beitrag vom Autor gelöscht
27. August 2023 22:24 Uhr: Von Ingo Schmittner an Chris _____

Eine Frage, die ich mir schon länger stelle - wenn ich mir die Abkürzungen auf dem Medical anschaue:

Wie funktioniert eigentlich die Ausbildung, wenn jemand einen Eintrag "OSL" (Nur mit Sicherheitspilot in Flugzeugen mit Doppelsteuer) im Medical hat? Geht das überhaupt - von wegen der Solo-Flüge. Ansonsten macht der Eintrag ja nur Sinn, wenn das "medical issue" irgendwann nach Lizenzerteilung auftritt...

29. August 2023 21:12 Uhr: Von Tomasz Soroczynski an Milan Kamenz Bewertung: +3.00 [3]

Ich empfehle allen Piloten, die in Deutschland, aber in anderen EU-Ländern nicht flugtauglich sind, eine Beschwerde bei der EU-Kommission zu offen.

Hinweis: Prüfen Sie, ob der von dir genannte medizinische Gutachter des LBA wirklich ein Medical Assessor nach Teil-MED-Gesetz ist.

29. August 2023 21:27 Uhr: Von Yury Zaytsev an Tomasz Soroczynski

Ich habe damals eine Beschwerde bei der EASA eingereicht, die genau 0,0 gebracht hat (im Gegensatz zu einer späteren Klage). Sie haben bis heute nicht mal geantwortet. Hast du mit der Kommission mehr Erfolg gehabt?

29. August 2023 22:20 Uhr: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev Bewertung: +1.00 [1]

Für die Leser hier im Forum ist es von Nutzen, den Inhalt dieser Klage zu lesen.Wie wurde gerichtlich argumentiert, was hat das Luftfahrtbundesamt entgegengebracht? Mit diesen Wissen können zukünftige Luftfaherbundesamtgeschädigte zukünftige Klagen aufbauen.Professor Kriebel nannte das gesundklagen.

30. August 2023 13:25 Uhr: Von Milan Kamenz an Tomasz Soroczynski Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
31. August 2023 10:36 Uhr: Von Tomasz Soroczynski an Yury Zaytsev Bewertung: +1.00 [1]

EASA hat Hauptsitz in Köln und beschäftigt ehemalige Mitarbeiter des LBAs. Es besteht also ein Interessenkonflikt.

EU-Kommission ist für die Aufsicht über die Umsetzung des EU-Rechts in allen EU-Mitgliedstaaten zuständig. EU-Recht muss in jedem EU-Mitgliedstaat gleich funktionieren.

Also: Wenn ein Pilot z.B. in Österreich flugtauglich ist, in Deutschland aber nicht, muss dies von der EU-Kommission untersucht werden. Auch die Bearbeitungszeiten und Kompetenzen der Medical Assessors.

https://commission.europa.eu/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/complaints-about-breaches-eu-law-member-states/how-make-complaint-eu-level_en

31. August 2023 11:40 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Horst Metzig

prof. kriebel v AMCLHFFM?????

der lebt ja nicht mehr unter den weilenden....mir kommt da so eine erinnerung

an die speziallandung des a320....

31. August 2023 11:42 Uhr: Von Milan Kamenz an Tomasz Soroczynski
Beitrag vom Autor gelöscht
31. August 2023 11:45 Uhr: Von Wolff E. an Milan Kamenz

Was wurde in Deutschland "bemängelt"? Wäre mal interessant....

31. August 2023 11:55 Uhr: Von Horst Metzig an Tomasz Soroczynski Bewertung: +1.00 [1]

Jawol, das empfinde ich genau so. Warum wechseln LBA`ler zur EASA nach Köln, diese Frage ist durchaus gesellschaftsfähig.

Der ehemalige Lufthansakapitän war in Deutschland auch fliegeruntauglich, nicht so in Amerika, Frankreich und England. Da m+üssen doch die Alarmglocken klingeln.

31. August 2023 12:00 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

das ist ein teil des de-industrialisierungsplanes....deutschland wird der fachkräfte beraubt,

die von anderer seite nachströmen. das grüne klüngelband zieht die grüne schlinge um

unseren hals weiter zu.....weiter so deutschland....

mfg

ingo fuhrmeister

31. August 2023 13:47 Uhr: Von Tomasz Soroczynski an Milan Kamenz

Deshalb solltest du eine Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen.


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