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5. Februar 2022: Von Peter Schneider an Milo Manur

Die ZÜP-Bewertung ist keine Angelegenheit nach Geschmack und Wellenschlag eines Sachbearbeiters.

Einmal erteilt, würde das so zu interpretieren sein, dass Deine Angelegenheit von vor 14 Jahren verjährt ist. Das kann nun nicht einfach wieder umgestoßen werden.

Antrag stellen, ZÜP-Regelung gilt damit als erfüllt und in Ruhe abwarten, wie bereits im tread gesagt wurde.

Ich spreche aus Erfahrung...!


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