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18. Juni 2021: Von Mark Juhrig an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Spannend! Hast Du da eine Quelle? Wird die Sprechfunk-Befähigung dann nur auf Basis der Theorieprüfung in die Lizenz eingetragen? Die FlugfunkVO schreibt ja eigentlich immer noch eine Sprechfunkzeugnis vor!?

Die Info, dass das BZF keine Voraussetzung mehr für den Flugschein (LAPL/PPL) ist, habe ich von 2 Landesluftfahrtbehörden (Niedersachsen) mündlich erhalten. Ich vermute, dass alle Details hierzu im sog. "Bund/Länder-Fachausschuss Luftfahrt" (BLFA-L) geklärt wurden. Der Ursprung ist vermutlich der Fakt, dass die nationale "Verordnung über Flugfunkzeugnisse" (FlugfunkV) etwas fordert, was bereits in der Ausbildung entsprechend EASA Teil-FCL enthalten ist. Laut Teil-FCL ist das "Funken" (und die Funknavigation) Teil der theoretischen und praktischen Flugausbildung und wird demnach sowohl "geschult" und in der praktischen Prüfung "geprüft". Daher ist ein zusätzliches nationales Funkzeugniss nicht erforderlich. Für die Bedienung einer Bodenfunkstelle ist es jedoch weiterhin erforderlich. Das hat ja auch nichts mit dem Teil-FCL zu tun. Daher wird es wohl so sein, dass die Funktheorie (des LAPL/PPL) beim Erwerb eines Funkzeugnisses anerkannt wird. Einige Landesluftfahrtbehörden werden vermutlich auch eigene Prüfungen anbieden, für die Piloten, welche ein Funkzeugniss für die Ausübung von Flugleitertätigkeiten erwerben wollen.

Alles ist noch sehr "frisch". Es wird vermutlich im Lauft des 2. Halbjahres entsprechende Infos der Landesluftfahrtbehörden geben.

Das sollte allles "analog" auch für Lizenzen gelten, welche vom LBA ausgestellt werden, ob und wann das kommt, kann ich aber nicht sagen.

18. Juni 2021: Von Sebastian Grimm an Mark Juhrig

Sehr interessant, Danke Mark!

Die Frage ist ob denn auch ein AZF in diesem Sinne wegfallen würde - theoretisch ist Communications ja im Theorie Syllabus integriert, und die Praxis ebenso - man kann sich ja auch, soweit ich weiß, nach bestandener IFR Prüfung ein AZF ausgestellt bekommen...

Gruß

Sebastian

18. Juni 2021: Von Ben Hübner an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]

So kenne ich das auch, ist sogar schon eine Weile so (nicht ewig, aber auch nicht seit gestern). Eine entsprechende Quelle kann ich allerdings nicht nennen und ob es in der Praxis sinnvoll ist, bei Flugschülern auf das BZF zu verzichten, halte ich mindestens für fraglich. Bei uns an der ATO hat man sich bewusst entschieden, auf das BZF nicht zu verzichten und das halte ich auch für richtig. Siehe auch die Diskussion im anderen Thread über die Funk-Qualität.

18. Juni 2021: Von Michael Söchtig an Ben Hübner Bewertung: +2.00 [2]
Bei uns ist es klare Empfehlung das BZF zu machen, Pflicht ist es nicht.

Für mich war der BZF Kurs und die dazugehörige Prüfung in Köln aber wirklich eine hervorragende Einführung in die PPL Theorie weil die BZF Theorie ziemlich viele Bereiche abdeckt... ich habs nicht bereut, ärgere mich nur etwas dass ich nicht gleich das BZF1 gemacht habe.

Es ist auch deshalb gewünscht weil man mit dem BZF irgendwann auch mal auf dem Turm mithelfen kann wenn Bedarf besteht.
18. Juni 2021: Von P. K. an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [2]

Man kann die Lizenz, in der die "Sprechfunkberechtigung" von der Landesluftfahrtbehörde direkt eingetragen ist, als Kopie an die Bundesnetzagentur schicken und erhält das "passende" BZF zurück. So kann man auch an ein BZF kommen, ohne die Bundesnetzagentur jemals von innen gesehen zu haben.

(Edit) In dem Zusammenhang: 2018 wurde mir meine Lizenz direkt mit eingetragener Sprechfunkberechtigung ausgestellt. Anerkannt wurde die theoretische Luftfahrerprüfung, Fach Kommunikation. Die praktische Prüfung habe ich bei einer anderen Landesluftfahrtbehörde gemacht (Amtshilfe), da die für mich zuständige Behörde seinerzeit noch nicht praktisch prüfen konnte/wollte. Mittlerweile wird der praktische Teil direkt im Zuge der praktischen Luftfahrerprüfung abgenommen, in dem eine Kontrollzone angeflogen wird.

30. November 2021: Von O Ack an Mark Juhrig
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