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Also mit der Frage bist du sicher bei aircrew@... gut aufgehoben.
Ich denke, es liegt an uns, ein Gefühl zu entwickeln dafür, was der Gesetzgeber gemeint und beabsichtigt haben könnte, und dann mit gesundem Menschenverstand beherzt zu entscheiden. (Generell wünschen wir uns ja alle eine Welt, in der es wieder rund läuft, dazu müssen wir lernen, auch dann zurecht zu kommen, wenn etwas nicht haarklein geregelt ist.)
Nach meiner Einschätzung soll es so sein, dass die gleichen Kriterien gelten, wie bei den Klassenberechtigungen SEP(land) und (sea). Alles andere wäre schon arg widersinnig, oder?
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Ich denke, es liegt an uns, ein Gefühl zu entwickeln dafür, was der Gesetzgeber gemeint und beabsichtigt haben könnte,
Das ist immer das Problem. Was ist nur so schwer daran eindeutige Formulierungen zu finden? Sollte im genannten Kontext ja kein Problem darstellen.
In unserem Verein ist die Meinung eindeutig: Differenzschulung auch für LAPL Inhaber.
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Nun,natürlich sind die Aussagen in der EASA FCL teils etwas "interpretationswürdig". Allerdings ist es aus meiner Sicht relativ einfach wenn man sich die FCL.135.A LAPL(A) komplett durchliest.
Grundsätzlich darfst du mit einem LAPL(A) nur auf der Klasse und Baureihe fliegen, in dem du die Prüfung geflogen hast. Wenn das bspw. eine PA28 war, dann darfst du nur PA28 fliegen, nix anderes, auch keine C172 odgl.
Weitere Varianten kannst du dann entweder mit Differntial-Training (bspw. für VP/RU/...) erfüllen oder eben mit Vertrautmachen, wenn es eine gleiche Variante in der Klasse ist.
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Eins Vorab: Zum konkreten Fall kann ich nichts sagen, an der Antwort auf die Frage bin ich auch interessiert. Unabhängig von der Notwendigkeit würde ich die Endorsements aber immer Abzeichnen, allein schon aus dem Grund, dass der LAPL-Inhaber ja vielleicht irgendwann den PPL macht und ihm dann die Endorsements fehlen, obwohl er die Typen geflogen ist.
@Christian: Ich denke nicht, dass es zweckmäßig ist, die Gesetze anhand von "gefühlter Sinnhaftigkeit" zu interpretieren. Im Luftrecht, wie auch im sonstigen Recht, gibts einen Haufen sinnloser Konstruktionen. Gesetz dem Fall, dass Tobias' Vermutung zutrift (was ich nicht weiß, s.o.), sehe ich keinen Grund, sich hier pauschal selber zu kasteien. Das sollte dann jeder Pilot schon selbst entscheiden können, ob seine Profieciency ausreichend ist, um das Fluggerät zu fliegen. Im Gegenzug ist es ja auch nicht sinnvoll, bei unnötig strengen Rechtslagen zu sagen, "das hat der Gesetzgeber bestimmt nicht so gemeint" und dann die Paragraphen zu ignorieren.
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Grundsätzlich darfst du mit einem LAPL(A) nur auf dem Muster fliegen, in dem du die Prüfung geflogen hast. Wenn das bspw. eine PA28 war, dann darfst du nur PA28 fliegen, nix anderes, auch keine C172 odgl.
Insofern kommt Punkt (b) schon mal gar nicht in Betracht. Dies wird dann erst relevant wenn man die Limitierung auf das Modell der Prüfung gemäß Punkt (a) aufgehoben hat.
Da haben wir schon wieder das Interpretationsproblem. Diese Auslegung von FCL135.A habe ich noch nie gehört (das heisst natürlich nicht das es nicht stimmt). Der mir bekannte Konsens ist wie folgt:
(a) kommt zum Tragen, wenn eine Erweiterung auf TMG oder SEP(sea) angestrebt wird.
(b) kommt zum tragen, wenn innerhalb der Klasse ein anderes Muster geflogen werden soll
Alles andere wäre meiner Meinung nach auch ziemlich Krank, da das ja bedeuten würde, dass ich als LAPL(A) - Inhaber eine weitere Klassenberechtigung erwerben müsste, um zusätzlich zur PA28 eine C172 bewegen zu dürfen. Genau das Beispiel würde auf mich zutreffen.
Dazu auch aus FCL.010:
"Class of aeroplane" means a categorisation of single-pilot aeroplanes not requiring a type rating.
Im Zweifel werde ich mal bei der Behörde anfragen, wie das zu verstehen ist.
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Insofern kommt Punkt (b) schon mal gar nicht in Betracht. Dies wird dann erst relevant wenn man die Limitierung auf das Modell der Prüfung gemäß Punkt (a) aufgehoben hat
Bitte unterscheiden zwischen "class" und "variant". Selbstverständlich muss man keinen Skill Test machen, wenn man als LAPL-Inhaber erstmalig auf ein Muster mit VP/RU/TW/... wechseln möchte. Der ist nur dann nötig, wenn man von der SEP auf den TMG oder auf die SEP(sea) will.
<ChristianW>Also mit der Frage bist du sicher bei aircrew@... gut aufgehoben
Würde ich vielleicht machen, wenn ich in den Fall konkret involviert wäre (bin ich aber nicht). Aber auch die Behörde schaut ja am Ende ins gleiche Regelwerk...
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Im Zweifel werde ich mal bei der Behörde anfragen, wie das zu verstehen ist
Not required. Dein Verständnis ist vollkommen korrekt. MF wirft "class" und "variant" durcheinander, siehe mein anderes Posting.
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Na, da schmeiß ich nichts durcheinander, wir reden vom LAPL(A) oder?
"Die Rechte einer LAPL(A) sind auf die Flugzeugklasse und -baureihe oder TMG beschränkt, in der der die praktische Prüfung absolviert wurde."
Die gleiche Diskussion gabe es schon einmal:
https://www.pilotundflugzeug.de/forum/luftrecht/2017,04,12,21,2212499
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Na, da schmeiß ich nichts durcheinander, wir reden vom LAPL(A) oder?
Genau, und wofür ist ein Skill Test nötig? Voilà:
This limitation may be removed when the pilot has completed in another class the requirements below [...]
a skill test to demonstrate an adequate level of practical skill in the new class
Oder bist Du ernsthaft der Meinung, dass ein LAPL-SEP'ler erst eine praktische Prüfung mit einem Prüfer auf einem Motorsegler fliegen muss, um danach auf ein SEP-Einziehfahrwerk-Muster umzusteigen?
Und ja - FCL.135.A LAPL(A) ist maximal dämlich formuliert. In (a) wird zuerst die allgemeine Einschränkung formuliert, und dann dargestellt, wie man eine andere Klasse draufsatteln kann. (b) beschreibt (leider undeutlich - siehe meine eingangs gestellte Frage) die Anforderungen, wenn man innerhalb der Klasse auf eine andere Variante wechseln will.
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Ich denke da hat mal wieder der Übersetzter zugeschlagen.
Easy Access Rules:
In order to extend the privileges to another variant within a class, the pilot shall either undertake differences training or do a familiarisation. The differences training shall be entered in the pilot’s logbook or into an equivalent record and be signed by the instructor.
Übersetzung im EUR-LEX:
Bevor der Inhaber einer LAPL die mit der Lizenz verbundenen Rechte auf einer anderen Flugzeugbaureihe als derjenigen ausüben darf, die für die praktische Prüfung verwendet wurde, muss der Pilot eine Unterschiedsschulung und ein Vertrautmachen absolvieren. Die Unterschiedsschulung muss in das Bordbuch des Piloten oder ein gleichwertiges Dokument eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden.
"Class" wurde da mit "Flugzeugbaureihe" übersetzt, obwohl "Flugzeugklasse" in 010 definiert ist. Ich wusste auch gar nicht dass ich für mich als Piloten ein Bordbuch führen muss.... soviel zur Qualität der Übersetzung.
Letzendlich unsauber Strukturiert und noch schlimmer in der Übersetzung. Im Zweifel gilt zum Glück der Originaltext, auch wenn das ggf. gerichtlich durchgesetzt werden muss.
Korrektur:
Ich habe eine alte Version aus EUR-LEX zitiert. Aktueller Stand:
Um die Rechte auf eine andere Baureihe innerhalb einer Klasse zu erweitern, muss der Pilot eine Unterschiedsschulung oder ein Vertrautmachen absolvieren. Die Unterschiedsschulung ist im Bordbuch des Piloten oder in gleichwertige Aufzeichnungen einzutragen und vom Lehrberechtigten zu unterzeichnen.
Da passt es jetzt zum Originaltext, Ändert aber an obigen Ausführungen nichts.....
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Da passt es jetzt zum Originaltext, Ändert aber an obigen Ausführungen nichts.....
... und leider beantwortet es die Eingangsfrage auch nicht. Und ein persönliches Bordbuch musst Du immer noch führen. Ich sehe schon, das bleibt im Nebel :-). Eine Differenzschulung ist aber natürlich in jeder Hinsicht die sicherste Variante.
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Beim LAPL A brauchst du definititiv auch eine Differenzschulung...und das Vertrautmachen bist beim LAPL restriktiver als beim PPL
Beispiel:
1) Du hast auf C150 gelernt und möchtest Pa28 fliegen...der PPLer darf sich selbt geeignet vertraut machen, der LAPLer muss dies durch den FI bzw CRI machen. (Praktisch gesehen wird Darwin eh dafür sorgen, dass man am Boden schnackt und dann solange fliegt bis fit)
2) Du hast auf Pa28 Archer gelernt und willst Arrow mit Einziehfahrwerk und Verstellprop fliegen. Hier braucht der LAPLer wie der PPLer eine Differenzschulung mit FI bzw CRI (Bin gerade überfragt, ob das dann an einer ATO/DTO erfolgn muss oder ob FI/CRI das durch ihre Provilegien machen dürfen)
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Beim LAPL A brauchst du definititiv auch eine Differenzschulung...und das Vertrautmachen bist beim LAPL restriktiver als beim PPL
Und wo steht das?
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FCL.135.A LAPL(A) — Extension of privileges to another class or variant of aeroplane .... (b) Before the holder of an LAPL can exercise the privileges of the licence on another variant of aeroplane than the one used for the skill test, the pilot shall undertake differences or familiarisation training. The differences training shall be entered in the pilot’s logbook or equivalent document and signed by the instructor.
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Dein Zitat aus FCL.135.A LAPL(A) ist nicht aktuell. Es heißt (seit Oktober 2019) - Hervorhebung von mir:
In order to extend the privileges to another variant within a class, the pilot shall either undertake differences training or do a familiarisation. The differences training shall be entered in the pilot’s logbook or into an equivalent record and be signed by the instructor.
Und nun sind wir "einmal rum" - da steht eben nicht, unter welchen Umständen was erforderlich ist. Das kann man sich jetzt im Wissen um FCL.700 denken, aber der bezieht sich eben nicht auf LAPL's.
Also, die Frage ist dahingehend beantwortet, dass sie nicht klar zu beantworten ist. In der Praxis sollte die fliegerische Umsicht diktieren, was zu tun ist.
Danke für alle Antworten...
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Stimmt, die haben das Wording upgedatet, nicht aber den Kontext ...schau dir gerne das guidance Material an. Denke dann wird klar, wann Differenzschulung und Vertrautmachung erwartet wird
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