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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. März 2020: Von Matthias Schwarz an Wolff E.

Gewerbliches Fliegen bei einer dt. Firma ist bei mir der Fall. Vorfeldausweis nicht unbedingt, das geht in meinem Fall auch ohne. Würde mir eine Ausflaggung hier überhaupt etwas nützen?

5. März 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Matthias Schwarz Bewertung: +1.00 [1]

vor einigen jahren ist hier heimo kandler belächelt worden....aber seine schlimmsten befürchtungen haben sich befürchtet...siehe die unsicherheit über den ganzen bullshit...keiner kann sich durch die unverständlich formulierten regeln durcharbeiten und verliert schließlich die lust am ganzen.

flaggt einfach um - macht die luftämter obsolete - wenn atpl-er umflaggen können...genauso...das recht zu wechseln ist in der EU verankert - wie lange noch....ich bin trotz meiner haltung in österreich nett aufgenommen worden...gegen gewisse auflagen natürlich...

mfg

ingo fuhrmeister

5. März 2020: Von Wolfgang Lamminger an Matthias Schwarz

Matthias,

ich würde den Vorfeldausweis nicht ganz ausser Acht lassen (die Notwendigkeiten kennst Du ja ;-) und die Lizenz umzuziehen, nur wegen der undefinierten langen Wartezeit, ohne weitere Gründe oder Entscheidung der Behörde zu kennen, wäre jetzt nicht die erste Empfehlung.

Ich würde gegenüber Deiner Behörde den schriftlichen Weg wählen um nachzufragen, ggf. auf Deine Rechte bezgl. "Untätigkeit" hinweisen, und klarstellen, dass Du davon ausgehst, dass Deine aktuelle ZUÜP Gültigkeit behält, bis Du dne neuen Bescheid erhältst.

Dass der Prozess "Lizenzumzug" behindert wird, durch den lfd. ZÜP-Antrag kann ich mir nicht vorstellen, zumal das LBA und Deine Luftsicherheitsbeörde zwei nicht nur räumlich unterschiedliche Behörden sind. Andererseits das LBA ja gegenüber der Austrocontrol eine ZÜP ja nicht bestätigen muss, sonst wäre der Grund des "Ausflaggens" für den ein oder anderen ja oboslet.

5. März 2020: Von Wolff E. an Matthias Schwarz

Eine EASA Lizenz ist in der ganzen EU gültig. Da sollte es keine Nachteile geben...

5. März 2020: Von Matthias Schwarz an Wolfgang Lamminger

Hi Wolfgang,

ich sehe das folgendermaßen:

Eine Bearbeitungszeit von 7 Monaten kann nicht normal sein. Das legt auch das Telefonat mit der Behörde nah. Irgend etwas werden die gefunden haben, was mir im Moment im Weg steht.

Das ich nicht vorbestraft bin und keine Verfahren anhängig sind, nützt mir nichts. In Zeiten von 'geringem Zweifel' reicht eine Bagatelle aus. In 5 Jahren hat sich sicher mal ein Blitzerfoto oder ähnliches ergeben. Ich erinnere an den 36€-Piloten, den die AOPA zitiert.

Meine Frage ist, was meine Optionen sind, sollte es (warum auch immer) zu einem ablehnenden Bescheid kommen oder ob ich bereits aktiv vorsorgen kann.

5. März 2020: Von Achim H. an Matthias Schwarz

Ich würde wohl einen Anwalt zu Rate ziehen.

5. März 2020: Von Wolfgang Kaiser an Achim H.

Ich würde auch einen Anwalt hinzu ziehen, der soll Akteneinsicht vornehmen.

6. März 2020: Von Wolfgang Lamminger an Matthias Schwarz Bewertung: +5.00 [5]

Meine Frage ist, was meine Optionen sind, sollte es (warum auch immer) zu einem ablehnenden Bescheid kommen oder ob ich bereits aktiv vorsorgen kann.

Auch wenn die ZÜP für uns alle nur ein riesengroßes Ärgernis ist, würde ich zunächst auf den Bescheid warten.

Vielleicht haben die Deine Akte einfach nur in einer Schublade vergessen, daher: Rechtsanwalt einschalten OK, Dienstaufsichtsbeschwerde wg. Untätigkeit OK, aber vielleicht einfahc im Moment mal eine Nummer kleiner: schriftlich (Einschreiben?) - wie bereits oben geschrieben: Frist setzen, da die reguläre Bearbeitunsfrist (§ xxx ... raussuchen) abgelaufen ist, Du davon ausgehst, dass Deine derzeitige ZÜP weiterhin gültig ist und für dne Fall, dass der Bescheid nicht in der vorgenannten Frist eingeht, man Dir doch bitte die Gründe für die lange Bearbeitungsdauer nennen soll.

Zur ZÜP an sich: ich bin pesimistisch genug, dass wir die nicht mehr wegbekommen in Deutschland, ausser die EU ht massive Mittel mit dem Vertragsverletzungsverfahren. Die Debatte im Bundestag hierzu (anderer Thread) zeigt ja die Grundeinstellung der großen Mehrheit der Vertreter (MdB, genauso wie der sog. "Experten").

Ausflaggen ist m. E. nur eine Teil-Lösung: für PPL/LAPL sicher OK. Für CPL/ATPL kaum ein Weg, auszuflaggen nur wegen der ZÜP. In sehr vielen Fällen wird die ZÜP aus anderen Gründen verlangt, zB. eben wegen Vorfeldausweis,"Zugang zu sensiblen Bereichen", vom Arbeitgeber etc.

Andere Gründe für das Ausflaggen sind natürlich nachvollziehbar.

6. März 2020: Von Matthias Schwarz an Wolfgang Lamminger

Ich habe heute mit einem Anwalt telefoniert. Dieser meinte auch, dass die Behörde wegen Allem und Nichts handeln kann, wie sie handelt.

Der Standpunkt des LBM ist, dass die Verzögerung an anderer Stelle liegt. Ob da eine Untätigeitsklage zu meinen Gunsten ausfällt, möchte ich bezweifeln. Bis zur offiziellen Auskunft des LBM ist meine ZÜP noch gültig, dazu gibt es verschiedene Quellen.

ich werde nun so vorgehen, dass ich auf den Bescheid warte. Sollte er negativ sein, muss ich mit dem Anwalt besprechen, was der Grund ist und ob ich dagegen vorgehen kann. Falls Nein, führt am Ausflaggen wohl kein Weg vorbei. Ein möglicherweise fehlender Vorfeldausweis kann dabei kein Faktor sein (war er bis jetzt für meine Tätigkeit auch nicht ;) ).

Nervig ist nur, dass ich im Ungewissen bleibe bis sich die Herrschaften bequemen, ihren Job zu tun...

6. März 2020: Von ch ess an Matthias Schwarz

Ist es gesichert, dass nach Erhalt einer negativen ZÜP ein Ausflaggen noch möglich ist ?

Man benötigt die Mitarbeit der Behörde, könnte diese wg negativer ZÜP evtl die Position einnehmen, dass keine gültige und damit transferierbare Lizenz vorliegt ?

6. März 2020: Von Matthias Schwarz an ch ess

Genau das war meine Frage. Ich denke inzwischen, das sollte gehen. Gibt viele Beispiele dafür. Die nächste Frage wäre, ob Fliegen ohne ZÜP bei einer dt. Firma gewerblich dann noch geht.

6. März 2020: Von Sven Walter an Matthias Schwarz

Frage an alle, hat jemand an die dänische Lizenz? Von der loo Zivilluftfahrtbehörde habe ich bisher nur gutes gehört und im CPL Bereich auch von günstigen Gebühren. Wenn die perfekt auf Englisch kommunizieren, wäre das ja vielleicht auch eine interessante ausflaggung destination.

6. März 2020: Von Alexander Patt an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Die Mehrheit der UK Simulator Lehrer und Prüfer, die Training für Ausländer anbieten, haben schon seit einer Weile Dänische Lizenzen (ebenso sind die Simulatoren Dänisch zugelassen), das scheint wohl recht unkompliziert zu funkionieren.


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