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8. Februar 2020: Von Tobias Schnell an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

Die Einschränkungen dadurch sind eher überschaubar, denn bis auf fünf (Bayreuth, Wilhelmshaven, Barth, Giebelstadt, Haßfurt) haben alle betroffenen Flugplätze auch einen LPV-Anflug, der mit leicht erhöhtem Minimum weiter genutzt werden kann.

Da spielt es für die allermeisten Flugzeuge keine Rolle, dass der LNAV/VNAV nicht geflogen werden darf. Bei einem "Durchschnitts-QNH" kämen in vielen Fällen wohl ähnliche Minima heraus.

Unverständlich ist mir allerdings, warum nicht nur Baro-VNAV veboten ist, sondern auch folgendes gilt:

Dies gilt auch für solche Bordsysteme, welche die Durchführung von APV/Baro-VNAV Verfahren mit SBAS Unterstützung ermöglichen

Was ist technisch der Unterschied zwischen einem SBAS-APV und einem LPV?

9. Februar 2020: Von Christian Vohl an Tobias Schnell

Zum Fliegen eines RNP Approaches müssen die Flugzeuge aber erst einmal ausgerüstet sein. Also ADSB in and out. Richtig?

9. Februar 2020: Von Tobias Schnell an Christian Vohl Bewertung: +2.00 [2]

ADS-B hat nichts mit RNP zu tun. Für einen RNP-Approach muss das Flugzeug mit seiner Navigationsausrüstung - Überraschung :-) - "RNP APCH" zertifiziert sein. Praktisch alle heute üblichen IFR-GPS-Installationen (auch non-SBAS) in der GA erfüllen diese Anforderung.

Der Unterschied zwischen RNAV und RNP besteht darin, dass die Navigation-Performance onboard überwacht werden muss (z.B. per RAIM oder eben SBAS).

Aus ICAO-Doc 9613:

RNAV and RNP systems are fundamentally similar. The key difference between them is the requirement for on-board performance monitoring and alerting. A navigation specification that includes a requirement for on-board navigation performance monitoring and alerting is referred to as an RNP specification. One not having such requirements is referred to as an RNAV specification

9. Februar 2020: Von Flieger Max Loitfelder an Christian Vohl

Weshalb soll ADSB für RNP nötig sein?


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