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2. Februar 2020: Von Patrick Leanhard an Erik N.

Mich würde interessieren welche Klausel hier erwähnt wird?

Arbeitsunfälle seien dabei, aufgrund einer wenig bekannten Klausel, nicht von der Passagierhaftpflichtversicherung des Flugzeuges abgedeckt, argumentiert die Versicherung, und der Pilot selbst hat keine eigene Haftpflichtversicherung für seine Art der Tätigkeit.

War der Flug unter einem AOC? Wieso wurde der Freelancer als "selbstständiger Anbieter" gewertet?


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