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22. Dezember 2019: Von Sven Walter an Karpa Lothar Bewertung: +5.00 [5]

und sind aus meiner Sicht simpel und eindeutig. Jeder kann die Sinnhaftigkeit der Regeln bezweifeln - aber dadurch werden sie nicht geändert. Ich persönlich halte die Ausweichpflicht eines lahmen Motortrikes oder Blimps gegenüber Segelfliegern in 1.000 ft für wenig hilfreich...

Also was jetzt, deine Meinung oder die verbindlichen Vorschriften? Die Vorschriften haben hier eine möglichst klar, simple Privilegierung des schwächeren, benachteiligten Verkehres statuiert. Das Segelflugzeug weicht dem Ballon aus, das Motortrike dem Segelflugzeug, der Rest ist Gemeinsinn und situativ höchst unterschiedlich. Du sagst selbst, dass das simpel und eindeutig ist.

In 1.000 ft gnd kann ein Segelflieger problemlos horizontal ausweichen - im Gegensatz zum Segler ist er in der Kurswahl nicht behindert. Und im Hinblick von See and Avoid ist ein A320 leichter sichtbar als ein Segelflieger

Schreibfehler? Unklar.

Also eigentlich hat Max das alles gut beleuchtet. Du hingegen willst den Wortlaut biegen.

Soll ein Spaceshuttle aus dem All landen, gibt's 'ne TFR, damit keiner die Anfluggrundlinie kreuzt, weil die Gleitzahl von 4,5/ hohe Geschwindigkeit/ Antriebslosigkeit einen gesperrten Luftraum rechtfertigen. Soll der IFR-Verkehr (Jets und Turboprops) vom Rest sauber getrennt werden, gibt's oberhalb von (z.B. bei uns) 10.000 Fuß und in speziell gesicherten Lufträumen an Großplätzen den Bedarf einer Luftverkehrskontrollfreigabe. So weit, so sinnig, im üblichen Alltag bei EDDF, EDDM, EDDL.

Und dann gibt es ein paar ganz wenige Ausnahmefälle, ob mit oder ohne RMZ, ob mit oder ohne FAF, bei Segelflugwetter: In E kann man allem begegnen, und da gelten dann die allgemeinen Regeln. Punkt.

FAF bis Landebahnschwelle kann bei IFR Verkehr interpretiert werden als "zur Landung", auch wenn es dann noch 4,1 nm sprich 8 km (!) bis zum Aufsetzpunkt sind. Und das soll, lebensnah ausgelegt, von der kurbelnden, einsitzigen, funkgerätlosen und damit legalen Holzmaschine ohne Motor erkannt werden. Ich kann dir garantieren, dass im Schadensfall ohne in die offiziellen, amtlichen Papierkarten eingezeichnete Anfluggrundlinienverlängerung die Haftung des schwächeren Verkehrsteilnehmers entfallen wird. Das "zur Landung" müsste dann nämlich zweifelsfrei an Kurs und Konfiguration erkennbar sein müssen. Das kannst du in der Praxis ausschließen, je weiter der legale Verkehr sich von irgendeinem IFR-Platz befindet.

Was dann good airmanship bedeutet, kann man getrennt debatterien.

22. Dezember 2019: Von Karpa Lothar an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

"Also was jetzt, deine Meinung oder die verbindlichen Vorschriften? Die Vorschriften haben hier eine möglichst klar, simple Privilegierung des schwächeren, benachteiligten Verkehres statuiert. Das Segelflugzeug weicht dem Ballon aus, das Motortrike dem Segelflugzeug, der Rest ist Gemeinsinn und situativ höchst unterschiedlich. Du sagst selbst, dass das simpel und eindeutig ist."

Da bin ich bei Dir. Aber diese Privegierung gilt nur für Streckenflug und Anflug zum Platz. Für die eigentliche Landung hat das landende Flugzeug Vorrang vor allen anderen - ausser Emergency. Ein landender Jet in IMC in Landekonfiguration ist in seinen Möglichkeiten begrenzt - und ein Ausweichen dürfte i.a. zu einem Go around führen.

Und das ich eine persönliche Meinung habe zu Regelungen, spielt hier keine Rolle. Mir gehts einfach darum, welche Regelung gültig ist - unabhängig davon, ob ich sie in jedem Beispielfall für sinnvoll halte.

22. Dezember 2019: Von Karpa Lothar an Sven Walter

"FAF bis Landebahnschwelle kann bei IFR Verkehr interpretiert werden als "zur Landung""

sehe ich anders: ab FAF im Endanflug, der Weg bis zum FAF ist "zur Landung"

diese Sicht findet sich auch ausdrücklich im Merkblatt von EDAZ wieder. Deshalb wird bei severe CAVOK darum gebeten, dass ab FAF IFR gecancelt wird und man sich in den VFR Verkehr einreiht - dann beginnt der Endanflug erst nach dem Queranflug der Platzrunde, die in der AIP veröffentlicht ist.

23. Dezember 2019: Von Chris _____ an Sven Walter

Die Vorschriften haben hier eine möglichst klar, simple Privilegierung des schwächeren, benachteiligten Verkehres statuiert.

Das klingt ja wie die Quotenregelung. Haben die Feministinnen jetzt auch noch die Fliegerei entdeckt?

(sorry, kann mir den Kalauer in dieser hitzigen Diskussion nicht verkneifen.)


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