und sind aus meiner Sicht simpel und eindeutig. Jeder kann die Sinnhaftigkeit der Regeln bezweifeln - aber dadurch werden sie nicht geändert. Ich persönlich halte die Ausweichpflicht eines lahmen Motortrikes oder Blimps gegenüber Segelfliegern in 1.000 ft für wenig hilfreich...
Also was jetzt, deine Meinung oder die verbindlichen Vorschriften? Die Vorschriften haben hier eine möglichst klar, simple Privilegierung des schwächeren, benachteiligten Verkehres statuiert. Das Segelflugzeug weicht dem Ballon aus, das Motortrike dem Segelflugzeug, der Rest ist Gemeinsinn und situativ höchst unterschiedlich. Du sagst selbst, dass das simpel und eindeutig ist.
In 1.000 ft gnd kann ein Segelflieger problemlos horizontal ausweichen - im Gegensatz zum Segler ist er in der Kurswahl nicht behindert. Und im Hinblick von See and Avoid ist ein A320 leichter sichtbar als ein Segelflieger
Schreibfehler? Unklar.
Also eigentlich hat Max das alles gut beleuchtet. Du hingegen willst den Wortlaut biegen.
Soll ein Spaceshuttle aus dem All landen, gibt's 'ne TFR, damit keiner die Anfluggrundlinie kreuzt, weil die Gleitzahl von 4,5/ hohe Geschwindigkeit/ Antriebslosigkeit einen gesperrten Luftraum rechtfertigen. Soll der IFR-Verkehr (Jets und Turboprops) vom Rest sauber getrennt werden, gibt's oberhalb von (z.B. bei uns) 10.000 Fuß und in speziell gesicherten Lufträumen an Großplätzen den Bedarf einer Luftverkehrskontrollfreigabe. So weit, so sinnig, im üblichen Alltag bei EDDF, EDDM, EDDL.
Und dann gibt es ein paar ganz wenige Ausnahmefälle, ob mit oder ohne RMZ, ob mit oder ohne FAF, bei Segelflugwetter: In E kann man allem begegnen, und da gelten dann die allgemeinen Regeln. Punkt.
FAF bis Landebahnschwelle kann bei IFR Verkehr interpretiert werden als "zur Landung", auch wenn es dann noch 4,1 nm sprich 8 km (!) bis zum Aufsetzpunkt sind. Und das soll, lebensnah ausgelegt, von der kurbelnden, einsitzigen, funkgerätlosen und damit legalen Holzmaschine ohne Motor erkannt werden. Ich kann dir garantieren, dass im Schadensfall ohne in die offiziellen, amtlichen Papierkarten eingezeichnete Anfluggrundlinienverlängerung die Haftung des schwächeren Verkehrsteilnehmers entfallen wird. Das "zur Landung" müsste dann nämlich zweifelsfrei an Kurs und Konfiguration erkennbar sein müssen. Das kannst du in der Praxis ausschließen, je weiter der legale Verkehr sich von irgendeinem IFR-Platz befindet.
Was dann good airmanship bedeutet, kann man getrennt debatterien.