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Das neue Heft erscheint am 1. Juli
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7. Oktober 2019: Von Achim H. an melfkr

Mal so rein fiktiv gefragt, wenn ich meinen Flieger bei meiner bisherigen CAMO abmelde, dann wird die CAMO ja dem LBA mitteilen, dass Sie nicht mehr CAMO für meinen Flieger ist und das bis dahin von ihr erstellte IHP nicht mehr gütlig ist.

Die CAMO wird dem LBA gar nichts mitteilen und das IHP gehört Dir und bleibt natürlich gültig. Wer es erstellt hat, spielt keine Rolle.

7. Oktober 2019: Von melfkr an Achim H.

Hallo Achim,

also laut LBA-Seite (https://www.lba.de/DE/TechnikUmweltschutz/Lufttuechtigkeit/Instandhaltungsprogramme/Info/Info_node.html) ist die CAMO verpflichtet, dem LBA per Formular mitzuteilen, wenn der Vertrag von einer der betroffenen Seiten gekündigt wurde.

Ich durchblicke auf der Seite (LBA) leider nicht genau, was eben passiert, wenn trotzdem geflogen wird. Das IHP ist auch Eigentum der alten CAMO und wird nicht an den Halter ausgehändigt und auch nicht an die neue CAMO.

Insofern: Das LBA würde wohl auf jeden Fall informiert werden müssen.

vg

Melf


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