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7. Oktober 2019: Von melfkr an Achim H.

Hallo Achim,

also laut LBA-Seite (https://www.lba.de/DE/TechnikUmweltschutz/Lufttuechtigkeit/Instandhaltungsprogramme/Info/Info_node.html) ist die CAMO verpflichtet, dem LBA per Formular mitzuteilen, wenn der Vertrag von einer der betroffenen Seiten gekündigt wurde.

Ich durchblicke auf der Seite (LBA) leider nicht genau, was eben passiert, wenn trotzdem geflogen wird. Das IHP ist auch Eigentum der alten CAMO und wird nicht an den Halter ausgehändigt und auch nicht an die neue CAMO.

Insofern: Das LBA würde wohl auf jeden Fall informiert werden müssen.

vg

Melf


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