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23. Juni 2019: Von Olaf Musch an Sander Unterste

Meine Sicht der Dinge:

Zunächst einmal ist der CRI für das Einweisen auf den Flugzeugtyp zuständig, nicht für das Einweisen in den Hangar.

Bei Bodenmarkierungen bin ich aber grundsätzlich im Zweifel, wenn ich anderen beim Einhallen helfe: Gelten jetzt die blauen für die Cessna, oder für die Piper? Muss das "kurveninnere" oder das "kurvenäußere" Rad dieser Markierung folgen? Oder gar das Bugrad?

Viele (alle?) Vereine haben dafür Verfahrensregeln, die das alles bis ins kleinste Detail klären: Welches Flugzeug wo stehen darf oder nicht darf, welche Markierung dann für welches Rad gilt, in welcher Reihenfolge man ggf. rangieren muss, wo man anlassen/abstellen darf, wie die Rollwege vom Hangar bis zum ersten Taxiway sind, etc.

Tetris für Fortgeschrittene halt ;-)

Und jetzt ist die große Frage: Wer hätte diese Regeln kennen sollen?

Das ist aus meiner Sicht zunächst einmal Verantwortung des charternden Piloten - egal, ob auf dem Typ eingewiesen oder nicht. Ich würde fast wetten, dass entweder für alle aktiven Vereinsmitglieder oder im Chartervertrag die entsprechende Kenntnis der Hangar-Regeln per Unterschrift bestätigt werden muss.

Wenn er sich unsicher beim Rangieren ist, hätte er sich erkundigen müssen, vielleicht auch beim CRI.

Aber den CRI sehe ich persönlich da - wenn überhaupt - nur in der "Belehrungspflicht". Nach dem Motto: "Du weißt, wie Du die Kiste einhallen musst?", "Jep", "Ok, dann viel Spaß, seid vorsichtig dabei, ich muss weiter."

Fazit: Kleine "Schelte" für den Piloten, und alles ist gut.

Olaf

23. Juni 2019: Von Sander Unterste an Olaf Musch

Olaf , ich sehe es exakt so. Und so ist es auch gelaufen: der Pilot hat bestätigt dass er weiss wie er einhallen muss.


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