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1. März 2019: Von Hubert Eckl an  Bewertung: +2.00 [2]

Die unsterbliche Suada:

FA: „Sie haben dieses Jahr zwar praktisch nichts verdient, trotzdem hätten wir gerne 20% des von uns berechneten Unternehmenswertes als Steuern“

Selbständiger: „Kein Problem, ist ja praktisch das selbe wie eine Gewinnsteuer - ich verkaufe schnell 20% meiner Betriebsfläche

Florian, es ist immer wieder der selbe alberne Reflex, aber ich verstehe ja, daß Berater, die Hofschranzen des Großkapitals, das so sehen müssen. Das Gegenteil erwarten, hieße dem Wasser verbieten naß zu sein. KEIN vernünftig denkender Volkswirt und politischer Entscheider würde einen funktionierend Betrieb in der Substanz so besteuern, daß seine Fortführung gefährdet wäre! Es geht um kummuliertes unproduktives Vermögen, z.B. generiert aus Leveragegeschäften durch kreditfinanzierte Übernahmen ( Heuchschrecken). Natürlich sind die Trennlinien unscharf. Ein Indiz das Gegenteil beleuchtend,auchwenn Du es nicht verstehen magst/kannst/darfst, Du im Grunde aber sehr genau weißt: Was passiert, wenn ich einer Kapitalgesellschaft Steuererleichterungen verschaffe? Die Merz & Co quacken von erhöhter Investitionsbereitschaft dadurch. Blödsinn! Steuererleichterungen erhöhen die Ausschüttungen und sonst nix! Wieso soll irgendein KApitalist - nenne ihn bewußt nicht Unternehmer - seine Asche nochmals der "Steuergefahr" aussetzen und im Betrieb lassen, wenn er eben dieser Gefahr gerade ein wenig entkommen ist? Das macht Panama, Monaco und Co. fett. Da müsste man ran. Das ist gemeint.

1. März 2019: Von Lutz D. an Hubert Eckl

Ja, Florian hat aber insofern recht, als dass das auf dem Papier leicht zu fordern, in der Praxis aber sehr schwierig ist. Es gibt kaum Gesellschaften, in denen das so funktioniert hätte. Selbst in den nordics, in denen der Beitrag des Einzelnen zum Gemeinwesen einen viel höheren Stellenwert hat, ist eine solche Form der Vermögenssteuer EDIT: NICHT praktikabel. Nur Norwegen hat sie noch. In der EU nur Frankreich - und die Niederlande haben eine ähnliche Abgabe. Liechtenstein und die Schweiz teilweise übrigens auch.

Der Nutzen scheint minimal oder negativ.

1. März 2019: Von  an Hubert Eckl

KEIN vernünftig denkender Volkswirt und politischer Entscheider würde einen funktionierend Betrieb in der Substanz so besteuern, daß seine Fortführung gefährdet wäre!

Genau das ist aber der Unterschied zwischen Ertrags- und Vermögenssteuern.

Während Ertragssteuern ein Unternehmen nur dann belasten, wenn auch tatsächlich Ertrag erwitschaftet wurde, ist es genau das Wesen von Vermögenssteuern, in die Substanz auch dann einzugreifen, wenn kein Ertrag erwirtschaftet wurde.

Wenn Du sagst, dass kein vernünftig denkernder Mensch in in die Substanz eingreifen und die Fortführung des Unternehmens gefährden würde, dann sagat Du nichts anderes, als das Vermögenssteuern Unsinn sind. Darauf können wir uns ja durchaus einigen.

Andersrum gesagt:
Wenn man nicht in die Substanz von Unternehmen eingreifen will, die keinen Ertrag erwirtschaften, dann braucht man keine Vermögenssteuern. In allen anderen Fällen kann man nämlich exakt die gleiche Steuerungswirkung durch eine entsprechend angepasste Besteuerung der Erträge erreichen, die in vielen Aspekten um ein vielfaches einfacher ist.


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