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1. März 2019: Von  an Hubert Eckl

KEIN vernünftig denkender Volkswirt und politischer Entscheider würde einen funktionierend Betrieb in der Substanz so besteuern, daß seine Fortführung gefährdet wäre!

Genau das ist aber der Unterschied zwischen Ertrags- und Vermögenssteuern.

Während Ertragssteuern ein Unternehmen nur dann belasten, wenn auch tatsächlich Ertrag erwitschaftet wurde, ist es genau das Wesen von Vermögenssteuern, in die Substanz auch dann einzugreifen, wenn kein Ertrag erwirtschaftet wurde.

Wenn Du sagst, dass kein vernünftig denkernder Mensch in in die Substanz eingreifen und die Fortführung des Unternehmens gefährden würde, dann sagat Du nichts anderes, als das Vermögenssteuern Unsinn sind. Darauf können wir uns ja durchaus einigen.

Andersrum gesagt:
Wenn man nicht in die Substanz von Unternehmen eingreifen will, die keinen Ertrag erwirtschaften, dann braucht man keine Vermögenssteuern. In allen anderen Fällen kann man nämlich exakt die gleiche Steuerungswirkung durch eine entsprechend angepasste Besteuerung der Erträge erreichen, die in vielen Aspekten um ein vielfaches einfacher ist.


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