Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

3. Februar 2019: Von  an Sven Walter

Eine Lehrprobe Theorie, eine Unterrichtssimulation fliegerisch von rechts, dann kann man erkennen, wie didaktisch geeignet ein Flieger für die Rolle des Lehrers ist. Ob einer 3, 17 oder 30 h braucht, kann an völlig anderen Kriterien als dem starren Lehrgang liegen

Ja, das wäre schön - funktioniert aber in Deutschland nicht!

Aus Sicht dessen, der auf Grund Vorbildung oder Naturtalent mit den 3 Stunden hinkommen würde ist dagegen ja nichts einzuwenden. Aber aus Sicht eines eher pädagogisch minderbemittelten Mitmenschen geht die Sache schief!

Wenn dann der Prüfer sagt "Also bei Ihnen dauert das mindestens 50h - wenn sie das überhaupt schaffen", dann wird erst mal dagegen geklagt. Und wenn es vor Gericht dann keine harten Kriterien gibt, dann sieht es ganz übel aus.

Wir Deutschen können mit Flexibilität und gesundem Menschenverstand in den Gesetzen und deren Auslegung nur umgehen, wenn wir einen Vorteil dadurch haben. Macht dann ein Amt (z.B. das LBA) etwas, was uns persönlich nicht gefällt, schreien wir sofort nach der noch höheren Staatsgewalt!

4. Februar 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +4.00 [4]

Eine Lehrprobe Theorie, eine Unterrichtssimulation fliegerisch von rechts, dann kann man erkennen, wie didaktisch geeignet ein Flieger für die Rolle des Lehrers ist. Ob einer 3, 17 oder 30 h braucht, kann an völlig anderen Kriterien als dem starren Lehrgang liegen

Ja, das wäre schön - funktioniert aber in Deutschland nicht!

Nicht, solange der Malibumichel schön brav an seinen Nörmchen langgehangelt werden mag

Aus Sicht dessen, der auf Grund Vorbildung oder Naturtalent mit den 3 Stunden hinkommen würde ist dagegen ja nichts einzuwenden. Aber aus Sicht eines eher pädagogisch minderbemittelten Mitmenschen geht die Sache schief!

Hast du das mit der zu bestehenden Prüfung irgendwie überlesen?

Wenn dann der Prüfer sagt "Also bei Ihnen dauert das mindestens 50h - wenn sie das überhaupt schaffen", dann wird erst mal dagegen geklagt. Und wenn es vor Gericht dann keine harten Kriterien gibt, dann sieht es ganz übel aus.

Sagt der Nichtjurist. Die Prüfungsmaßstäbe sind schon ganz gut definiert. In allen möglichen Rechtsordnungen. So auch hier. Dann gibt's noch Ermessen und unbestimmte Rechtsbegriffe. Im Vergleich zum Prüfungsrecht ist das aber ganz einfach. GoPro für den Prüfungsflug ins Cockpit. Dito für die Lehrprobe.

Wir Deutschen können mit Flexibilität und gesundem Menschenverstand in den Gesetzen und deren Auslegung nur umgehen, wenn wir einen Vorteil dadurch haben. Macht dann ein Amt (z.B. das LBA) etwas, was uns persönlich nicht gefällt, schreien wir sofort nach der noch höheren Staatsgewalt!

Ähem, das aus deinem Munde empfinde ich als Realsatire. Ich hab noch keinen Flieger sonst kennengelernt, der per se die Norm immer für richtig halten würde.

5. Februar 2019: Von Willi Fundermann an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

"GoPro für den Prüfungsflug ins Cockpit. Dito für die Lehrprobe."

Toller Vorschlag! Die Sprachprüfer freuen sich gerade, weil die bisher vorgeschriebene Audioaufzeichnung für Verlängerungsprüfungen wieder abgeschafft wurde. Und hier soll auch noch zusätzlich ein Video aufgezeichnet werden? Als Prüfer möchte ich das nicht!

5. Februar 2019: Von Sven Walter an Willi Fundermann

Tja wir diskutieren hier über Fluglehrermangel. Überbürokratisierung. Entschlackung. Qualitätsmaßstäbe.

Daher: CVR sollte aus Gründen der Privatsphäre natürlich eine Endlosschleife sein, aber dann doch ganz gerne den letzten oder die letzten zwei Flüge abdecken. Insofern gilt da Schutz der Privatsphäre, außer im Falle des Unfalles.

Zum eigentlichen Problem: Bei jeglichen schriftlichen Prüfungen hast du die Arbeit zur erneuten Bewertung. Bei Mündlichen höchstens kurze Protokolle oder andere Zeugen. In Italien und Frankreich sind diverse mündliche Prüfungen an den Unis so öffentlich wie Gerichtsverhandlungen. Schlecht für Introvertierte, gut für die Objektivität. Und Überprüfbarkeit, falls dies nötig wird. Im Prüfungsflug hast du keine Überprüfbarkeiten außer dem Protokoll. Daher:

Ich hatte noch keinen Prüfer, der nicht absolut fair war. Und - ich hab noch nie eine fliegerische Prüfung vergeigt (Klopf an Holz). Der Einwand kam von Florian, dass da alle klagen würden, und ich sehe das Risiko nicht. Wenn das aber bestünde, ist die technische Abhilfe einfach und günstig. Kann man gerne debattieren. Mich würde es weder als Prüfer noch als Prüfling stören. Aber damit dass unbürokratisch ist, braucht man eine Aufbewahrungspflicht von z.B. 3 Monaten, und eben keine Übersendung ans LBA. (andererseits bzgl. Sprachprüfungen - wenn ich manch chinesische Funkstilblüten so höre, würde ich gerne mal wissen, wie die ICAO Level 6 geschafft haben).

Florian hat Probleme, dass der deutsche Michel wie wild klagen würde. Ich sehe das nicht. Ich sehe nur zu aufwändige FI-Lehrgänge und einen größer werdenden Flaschenhals...

5. Februar 2019: Von Johannes König an Sven Walter

Ich halte sehr wenig bis gar nichts davon, rein pro forma eine Videoüberwachung von Prüfungen einzuführen. Mal abgesehen von dem Aufwand den damit zusammenhängenden Problemen bzgl. Datenschutz, Datensicherheit usw... halte ich so Vorschläge für äußerst kontraproduktiv, wenn sich gleichzeitig gegen eine Audioaufzeichnung der Sprachprüfungen engagiert wird. So Aussagen können dann sehr schnell mit dem Argument "Eigentlich wollt ihr das doch selber!" gegen einen verwendet werden.

Man könnte auch hier nochmal den Blick über den Teich wagen. Prüfer in den USA zu werden ist ein wesentlich größerer Aufwand als in Europa. Entsprechend sind die Prüfer da drüben regelrechte Götter, vor denen dann auch mal ein langjähriger Flugschuleigner oder ein CFII/MEI, der selbst über nicht gerade wenig Erfahrung und Expertise verfügt, kleinlaut kuscht.

Damit diese Prüfer dann allerdings keinen Götterkomplex bekommen, hat sich die FAA ein ebenso simples wie effektives Verfahren ausgedacht. Nach der Prüfung werden stichprobenartig Prüflinge angerufen und die werden dann ausgefragt, ob sich denn der Prüfer an den ACS gehalten hat und keine eigenen Schwerpunkte setzt bzw. sich neue Übungen ausdenkt.

Dass dieses Verfahren funktioniert, durfte ich im Juni 2018 bei meiner US-CPL-Prüfung erleben. Der Prüfer, der während der gesamten 4 Stunden Prüfung die unangefochtete Autorität am Platz war, wendete sich ganz zum Schluss an mich und meinte in relativ kleinlautem Ton: "Übrigens, falls die FAA anruft: Ich habe alle Übungen entsprechend des ACS geprüft, wir haben nichts extra gemacht, und die Limits waren die, die auch im ACS stehen."

SO funktioniert Standartisierung. Ganz ohne teure Investitionen, Totalüberwachung, Selbstkasteiung und feuchten Allmachtsfantasien von Behördenvertretern.

5. Februar 2019: Von Sven Walter an Johannes König

Rennst du bei mir nur offene Türen mit ein, ich wollte Florian nur ein mögliches probates Gegenmittel geben. Alle meine 5 Checkrides in den USA waren absolut korrekt. Aber gegen eine Videoaufzeichnung hätte ich auch schon während der Schulung nichts gehabt. Wie im (Mannschafts-)Sport auch, man lernt einfach am meisten durch das Nachvollziehen eigener Fehler.

Man muss da indes eines hinzufügen - der Flugschuleigner hat sich schon überlegt, wen er als Checker anruft und einen Termin findet. So war das schon klar, dass Abweichen vom Standard erhebliche Umsatzeinbußen beim Checker bedeutet hätten. Andererseits war bei allen Schülern von uns der Checkride ein Vergnügen im Vergleich zu manchen Flugstunden. Der Lehrer/ Schuleigner fragte dann auch öfters grinsend "na, hat's Spaß gemacht, mal nicht mit mir fliegen zu müssen?"

5. Februar 2019: Von  an Sven Walter

PRIVATE Aufnahmen mache ich von jedem IFR-Check ... das ist aber was anderes.

5. Februar 2019: Von  an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Vorsichtig gesagt bin ich mir nicht sicher, dass es (auch und gerade hier) uneingeschränke Begeistgerungsstürme auslösen würde, wenn das LBA jetzt anfinge, Prüflinge anzurufen und auf Grund von solchen Gesprächen dann Prüfer anzählt. Ich würde zumindest erwarten, dass man dann hier nicht nur lesen wird „endlich macht das LBA mal was sinnvolles“.

Aber wahrscheinlich sehe ich die Sache nur zu pessimistisch.

5. Februar 2019: Von Johannes König an  Bewertung: +1.00 [1]

Ja und Nein.

Standardisierung überprüfen zu können heißt natürlich auch erstmal Standards vorzugeben. Und da schauts beim LBA wohl momentan eher mau aus, wenn man den Ausführungen von Jan Brill (ich meine es war im Januarheft) so glauben darf. Ich kenne eine Story aus 2. Hand, dass Piloten bei gleicher Ausbildung (und Vorbildung) unterschiedliche Einträge in Ihre Lizenzen erhalten haben, weil das beim LBA zwei unterschiedliche Sachbearbeiter bearbeitet haben.

Was ich an der Stelle aber auch erwähnen will, ist, dass es durchaus auch funktionierende Strukturen und Verfahren gibt, die nicht dem entsprechen, was die FAA macht. Und auch bei der FAA ist die Wiese nicht immer nur grün.

Aber: Gerade in der Pilotenausbildung machen Sie meiner Meinung nach vieles richtig und der Erfolg gibt Ihnen Recht. Dabei wäre es keine Schande, sich mal das ein oder andere abzuschauen (z.B. die gesamte Organisationsstruktur der Part-61-Ausbildung). Das erfordert aber die Überwindung des Not-Invented-Here-Syndroms, damit tun sich viele (innerhalb und außerhalb der Luftfahrt) schwer.


9 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang