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6. Januar 2019: Von Sven Walter an  Bewertung: +2.00 [2]

"(4) Abweichend von Absatz 1 können die Mitgliedstaaten entscheiden, die Bestimmungen dieser Verordnung bis zum 8. April 2014 nicht auf Piloten anzuwenden, die eine von einem Drittland erteilte Lizenz und ein zugehöriges Tauglichkeitszeugnis besitzen und am nichtgewerblichen Betrieb von in Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben b oder c der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 genannten Luftfahrzeugen beteiligt sind"

Ich hatte gar nicht vor, ein Fass aufzumachen. Aber deine Formulierung

"Was Du in einem Land darfst und nicht bestimmt ausschliesslich das Recht des Landes in dem Du Dich befindest. US-Recht ist in Deutschland irrelevant, es sei denn, es gibt ein deutsches Recht bzw. bindenden völkerrechtlichen Vertrag, der darauf verweist.

In Deutschland (wie in vielen anderen EASA-Ländern) darf man auf Grund solcher nationalen Vorschriften Flugzeuge eines Drittstaates mit einer gültigen Lizenz aus diesem Drittstaat fliegen - dabei ist irrelevant, ob dieser Drittstaat die USA oder Malawi ist."

... ist in dieser Absolutheit schlicht falsch. Völkerrecht besteht beispielsweise häufig auf Gewohnheitsrecht. Hilft unserem Fragesteller aber nicht weiter - das tat hingegen bereits Achims Antwort.

Lisa A und B darf er mit deutschem Lappen und Medical innerhalb des deutschen Hoheitsgebietes aufgrund eines Gesetzes des Flaggenstaates fliegen (FAR o.a.). Und DANN kommt die Frage der Doppellizenzierung gar nicht erst zum Tragen - die deutsche Lizenz hat er ja. Das gilt aufgrund von Flaggenprinzip, nicht Territorialprinzip. Und daher waren deine ersten beiden Absätze rechtlich fachlich falsch. Deine zitierten Normen machen die Aussage immer noch nicht richtig. Jetzt klar?

(Du zitierst die richtige Norm nach später Korrektur für die Prorogationsfrage, und diese ist inzidenter hier im Anwendungsfalle wichtig, falls der Fragende eine US-Lizenz hat und zusätzlich den deutschen Lappen plus Medical benötigt. Gefragt war aber erstmal danach, was der OP braucht, um in dieser oder jener Konstellationen Maschinen zu bewegen. Ging wohl um die Gültigkeitsdauer der beiden Medicals und legale Kombinationsmöglichkeiten. Antwort sogleich durch Achim. Und - die nationale Prorogationsvorschrift oder EASA - Dokumentation dieser deutschen Prorogation hast du nicht zitiert, nur die FCL Grundlage, nach der das möglich ist. Wenn man also nicht kritikfähig ist, einfach nicht so vollmundig oder die richtige Vorschrift beim nächsten mal :-). Oder halt weniger auf deine ritualisierte Regelbefolgung beharren...)

6. Januar 2019: Von  an Sven Walter
Beitrag vom Autor gelöscht
6. Januar 2019: Von Sven Walter an Sven Walter Bewertung: +3.00 [3]

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Neu! Heute 07:54 Uhr: Von Florian S. an Sven Walter
"Beitrag vom Autor gelöscht

Quod erat demonstrandum.


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