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15. Oktober 2018: Von RotorHead an Chris _____ Bewertung: +7.00 [7]

Neben dem Vorflugrecht gibt es in der SERA auch noch:

SERA.3225 Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung
Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet,
a) den Flugplatzverkehr zu beobachten, um Zusammenstöße zu vermeiden;
b) sich in den Verkehrsfluss einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten;
c) ...

was immer "in den Verkehrsfluss einzufügen" bedeutet. "Hoppla, jetzt komm ich, war schneller im Endandlug" (und damit Flugzeuge in der Platzrunde zum Ausweichen zwingen) ist damit wahrscheinlich nicht gemeint.


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