Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

8. Oktober 2018: Von Tee Jay an Constantin Droste zu Vischering

naja es gab auch so einen Fall mit 9 Monaten Führerscheinentzug hier:

https://www.wp.de/region/sauer-und-siegerland/verkehrssuender-nicht-als-pilot-geeignet-siegener-klagt-id12115253.html

wie bei allen Gummiparagrafen endete alles im Vergleich... ob man vom einen auf das andere schliessen kann und das alles toll findet oder nicht, das steht auf einem anderen Blatt...

8. Oktober 2018: Von Florian S. an Tee Jay

Naja, man muss hier ein paar Dinge auseinander halten:

  • Die Verbindung zwischen Verkehrsvergehen und ZÜP ist konstruiert. Einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister musste man schon lange vor der ZÜP einreichen
  • Es ist alles andere als absurd, bei jemanden der sich im Strassenverkehr wiederholt und gravierend nicht an die Regeln gehalten hat, zumindest die Frage zu stellen, ob er sich im Luftverkehr nun plötzlich daran halten wird.
  • Es ist aber absurd, eine solche Abwägung rein nach Papierlage vornehmen zu wollen. Das kann entweder der betroffene Sachbearbeiter durch persönlichen Eindruck oder ein psychologischer Gutachter.

In so fern geht es hier eigentlich auch um zwei Fragen: Ab welcher Menge/Intensität von Verkehrsverstößen kann die Behörde ein psychologisches Gutachten fordern und unter welchen Voraussetzungen wird dies negativ ausfallen.

Zur ersten Frage gibt es wie gesagt ein (OLG-)Urteil, dass zumindest bei 5 Geschwindigkeits- und einem Rotlichverstoss in 4 Jahren die Anforderung eines Gutachtens bestätigt.


2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang