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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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23. April 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Achim H.

Ob das so einfach ist, wage ich zu bezweifeln. Da gibt es bestimmt eine genaue Verordnung dazu. Irgendjemand in diesem Forum kennt die auswendig. Ich habe in meinen 40 Jahren zur See fliegen auch schon mal jemanden mit Schwimmweste aussteigen sehen, ein-zweimal. Aber grundsätzlich zur Schwimmweste: keine automatische Auslösung wie bei den Schiffern.

23. April 2018: Von Achim H. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

Es ist ganz einfach. Alles EU-Recht und mittlerweile gut organisiert auf der Webseite der EASA. Für diesen Fall gilt Part-NCO:

Mit (a) (1) (ii) ist EDMS Straubing gemeint. In dem Tümpel hinter der Bahn stapeln sich die Senecas mittlerweile... Eine Seneca bei der Befähigungsüberprüfung mit Prüfer und Prüfer-Prüfer an Bord gilt im Sinne der Verordnung als single-engined landplane.


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