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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. August 2017: Von Malte Höltken an Andreas Jaschke

Nun, wie gesagt, wir betreiben eine vereinsgeführte (dennoch eigenständige) non-complex ATO, da brauchen wir keine spezielle CAMO-Schulungszusage und ein Überschreiten der Laufzeiten ist kein Problem. Das ist teilweise eine andere Welt, als die in der Peter arbeitet. Aber wir dürfen auch kein CB-IR ausbilden, daher ist meine Anmerkung eher für den mitlesenden Flugschüler mit Kaufambitionen interessant :-)

Münster ist oft so schnell, ja. Wobei das Verfahren so ist, daß genehmigungspflichtige Änderungen 30 Tage vor Inkrafttreten beantragt werden müssen, in der Zwischenzeit aber als temporäre Änderungen schneller genehmigt werden können. (Nachzulesen in Teil ORA.ATO)

22. Dezember 2017: Von Knut Denkler an Malte Höltken

Moin,

wir sind gerade mitten in den Überlegungen, ein weiteres Lfz in unsere ATO (Anfängerschulung, gewerbllich, geführt vom Land Niedersachsen, kein Verein) auf zu nehmen. Dabei kommt (auch preislich) natürlich die Frage nach der '12-Jahre'-Regelung auf.

Hier haben wir gerade ein Verständisproblem. Die NfL 2-79-14 spricht immer von "empfohlenen Betriebszeiten" und da ist uns die beschriebene Regelung zur Überschreitung soweit klar. Was aber ist mit den '12-Jahren', welche die bekannten Motorenhersteller als Zeitintervall empfehlen? Ist das analog zu den Betriebszeiten zu sehen - also auch verlängerbar in unserer Nutzungsform, oder sind wir immer noch gezwungen den Motor auseinander zu reißen?

Danke und schon mal Frohe Weihnachten!

23. Dezember 2017: Von Mark Juhrig an Knut Denkler

Moin moin,

mit den (typisch) 12 Jahren verhält es sich, wie mit der Lauftzeit (1800, 2000, 2400 Stunden, je nach Motor). Der Motor muss also keinesfalls nach 12 Jahren raus.

Auf folgendes muss man jedoch achten: Es gibt "harte" Laufzeitbegrenzungen! Diese stehen im Wartungshandbuch von Motor, Zündung, Propeller, etc. im Kapitel "Airworthiness Limitations". Dieses Kapitel muss von der genhemigenden Behörde (FAA, EASA, ...) unterschrieben werden. Stünde in diesem Kapitel z.B. "die Komponente ist am Freitag den 13. nicht Lufttüchtig", dann wäre das so, egal was im Instandhaltungprogram steht. Im Kapitel "Airworthiness Limitations" steht aber in der Regel gar nichts. Wenn der Motor ein Thielert Diesel ist, dann steht in diesem Kapitel jedoch eine "harte" Limitierung.

Frohe Feiertage

Mark

23. Dezember 2017: Von Achim H. an Mark Juhrig

Früher waren die Herstellerempfehlungen wie 12 Jahre beim Motor für den Einsatz in einer ATO verbindlich. Ist dem nicht mehr so?

23. Dezember 2017: Von Mark Juhrig an Achim H.

wurde durch europäische Regelungen aufgehoben.

Siehe: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/NfLs/Technik/NfL_2-292-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die NfL 2-79-14 wurde durch die NfL 2-292-16 aufgehoben.


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