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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. August 2017: Von Peter Luthaus an Malte Höltken

Bei durch das LBA beaufsichtigten ATOs ist es auch wichtig, dass im IHP der Einsatz in einer gewerblichen ATO erwähnt wird und der Nutzungszweck Schulung in einer gewerblichen ATO im CAMO Vertrag steht (Wenn die CAMO nicht mitspielt, ein k.o. Kriterium, musste ich gerade schmerzhaft erleben). Ein Halterschaftsvertrag ist nicht mehr notwendig, nur ein Nutzungsvertrag. Weitere benötigte Dokumente finden sich auf der LBA Homepage unter Ausbildung/Formulare. Die Laufzeiten dürfen Stand jetzt überschritten sein.


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