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13. August 2017: Von RotorHead an Alfred Obermeier

Das hängt davon ab, um welche Prüfung es geht. Bei CPL, IR und EIR ist in Deutschland die Zustimmung des LBA erforderlich. Die ist automatisch erteilt, wenn die ATO aus ihrem Prüferpool einen Prüfer bestimmt.

Bei CB-IR und EIR ohne eine Ausbildung hierfür an einer ATO bzw. ATPL muss der Prüfer dem LBA mindestens 48 Stunden vorher angezeigt werden. Falls das LBA nicht widerspricht, gilt dann der Prüfer als genehmigt.


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