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20. Dezember 2016: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Willi Fundermann Bewertung: +14.67 [15]

Ich greife einfach einmal Willis Artikel zuerst heraus.

In der Tat nennt das GG keine Obergrenze für Asyl für politisch Verfolgte. Schon in der Anwendung des Begriffes auf die Mehrzahl derjenigen, die sich darauf berufen, habe ich Schwierigkeiten. Politisch Verfolgt: Da fällt mir zuerst Edward Snowden ein, der m.E. sogar das Richtige getan hat, etwas verändern wollte, nur erst einmal weiter in Russland sitzt, und in Deutschland explizit unwillkommen ist.

Der Begriff ist einerseits durch völkerrechtliche Verträge (Genfer Flüchtlingskonvention) ausgeweitet worden. So als Beispiel die aktuellen Zahlen des BAMF für 11/2016, hier einmal die Syrer und sinnerhaltend gerundet:

265.000 Anträge, 160.000 mal Anerkennung als Flüchtling, 685 davon gemäß GG 16.

Wenn wir von Zahlen reden, ist also quantitativ die Anzahl berechtigt gestellter Asylanträge eher unproblematisch. Insgesamt für 2016 1.826 Personen gemäß GG 16, da bleibt durchaus Luft bis zu Seehofers 200.000er-Obergrenze. Die Hauptzahl ergibt sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention. Wenn man die zügig bei Wikipedia nachschlägt, fallen mir zunächst einmal Punkte auf wie:

  • Straffreiheit der illegalen Einreise, sofern der Flüchtling sich umgehend bei den Behörden meldet und er unmittelbar aus dem Fluchtland kam (Art. 31 Abs. 1)
  • Freiheit der Vertragsstaaten, Einschränkungen und Abweichungen zu den Regeln der Konvention festzulegen.

Daraus ergibt sich für mich: Wir haben als Gesellschaft das freie und nicht durch das GG beschnittene Recht, selber zu entscheiden, inwieweit wir z.B. konkret Syrern "Shelter" bieten wollen.

Deswegen erscheint mir zunächst einmal die Behauptung "Wir müssen nach unseren Grundgesetz genau so vorgehen, wie wir das tun" schlichtweg falsch. Weswegen erhebliche Teile der Bevölkerung, darunter ich, den Eindruck haben, dass die Regierung weder Herr der Lage ist noch dies besonders engagiert anstrebt, ist eben eher der Verfahrensweg des Asylrechtes.

Mal mit einem Beispiel des "Gutmenschen-Unfugs" anzufangen: Asylmißbrauch gibt es nicht (ZEIT):

Der Begriff des Asylmissbrauchs ist absurd. Schließlich werfen wir Studierenden ja auch nicht vor, "BAföG-Missbrauch" zu betreiben, wenn sie unberechtigterweise einen BAföG-Antrag stellen.

Ich empfinde es schon als Unverschämtheit, für wie dumm jemand, der so etwas schreibt, den Leser hält. Bekanntlich gibt es BAFöG, wenn der Antrag bearbeitet und entschieden wurde, vorher nicht. Und wenn sich herausstellt, dass Angaben gelogen waren, wird nicht nur das Geld mit großer Hartnäckigkeit eingefordert, sondern gleichzeitig eine Buße von 2500 Euro zusätzlich eingetrieben.

Vielmehr ist beim Asyl-Antrag der Weg das Ziel, und das Erreichen des Ziels der gar nicht erwartete "Hauptgewinn". Und wenn am Ende des Weges (des Asylverfahrens) der Hauptgewinn nicht erreicht wurde, bleiben ja noch jede Menge Möglichkeiten, den Weg auf unbestimmte Zeit zu verlängern.

  • Folgeanträge
  • Gerichtsverfahren
  • Ärztliche Atteste
  • Familie
  • Fehlende Papiere

Im Ergebnis kann man sich schwer des Eindrucks erwehren, dass in der Praxis, wer einmal aus einem Nicht-EU-Land ursprünglich kommend in Deutschland das magische Wort "Asyl" ausgesprochen hat, sich schon eher dumm anstellen muss, um nicht für viele Jahre in Deutschland auf Kosten der Gesellschaft zu leben.

Und selbst bei Straffälligkeit - nach NRW-Innenminister Jäger bei einem satten Drittel der Marokkaner und Algerier der Fall - zeigt sich der Staat trotz markiger Worte nach Silvester in Köln unfähig, in nennenswertem Umfang abzuschieben. Wobei das Land auf den Bund zeigt, und das Bund auf den Land. Und daneben gibt es die "Gutmenschen", insbesondere in bestimmten Bundesländern, die eher auf "freiwillige Rückkehr" statt Abschiebung setzen, oder diejenigen, die den Landesverweis allein schon deswegen für unzumutbar halten, weil in Marokko ein Mann Probleme bekommt, wenn er in der Öffentlichkeit einen anderen Mann küsst. Bittere Sache und m.E. falsch, aber durch diese Unzumutbarkeiten sind auch unsere Eltern als Heteros in den 50ern durchgegangen, ohne deswegen in anderen Ländern alimentiert zu werden.

Wieso sollte man ernsthaft als Bürger zu der Überzeugung gelangen, dass der Staat im Asylrecht in der Lage und willens sei, in der Art und Weise Gesetze anzuwenden, wie er es z.B. gegenüber seinen eigenen Bürgern bei der Steuer oder Verkehrsvergehen oder meinetwegen - Achtung: on-topic - der ZÜP praktiziert?

20. Dezember 2016: Von Willi Fundermann an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +2.00 [2]

Zu Deinem Beitrag (von 14:50 Uhr): volle Zustimmung! Das scheinen mir die eigentlichen Probleme zu sein. Wir haben eigentlich keine Probleme in diesem Zusammenhang, die durch das GG oder andere Gesetze verursacht würden, sondern Probleme beim konsequenten Vollzug der einschlägigen Bestimmungen.


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