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30. November 2016: Von Tobias Schnell an Christian Schuett Bewertung: +1.00 [1]

Ohne die Ausbildungsrichtlinien in den USA zu kennen vermute ich mal, dass sich diese zwischen SPL und PPL nicht gross unterscheiden, eine Anrechnung also kein Problem ist.

Es gibt keine SPL in den USA - genauso wenig wie es unsere "UL"-Klasse gibt. "Microlights" sind dort völlig anders definiert und benötigen erst mal gar keine Lizenz. Dafür sind sie wesentlich enger definiert als hier (Höchstgeschwindigkeit, nur einsitzig...). Für alles andere benötigt man einen PPL (oder den bezüglich Passagiermitnahme, Streckenflüge etc. eingeschränkten "Recreational Pilot").

Beim Erwerb einer (eigenständigen) US-Lizenz gibt es übrigens entgegen verbreiteter Meinung keine "Umschreibung" o.ä. einer ausländischen Lizenz. Es ist also völlig egal, ob der Kandidat einen deutschen PPL besitzt oder nicht. Man kann jedoch die Ausbildungsstunden aus dem Ausland auf die Ausbildung zum US-PPL/CPL voll anrechnen (siehe 14 CFR 61.41).

Tobias


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