Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

6. September 2016: Von Johannes König an 

Hallo Sven,

das mit den 100nm ist so nicht ganz richtig. Die FAA unterscheidet da ja nach Klasse von Lizenz und Fluggerät. Hier eine Zusammenfassung der AOPA: https://www.aopa.org/training-and-safety/learn-to-fly/logging-cross-country-time

Für alle, die nach dem PPL ans "aufstocken" denken, ist wohl die folgende Definition die Wichtigste:

To meet the requirements (except rotorcraft and powered parachute category rating) for a private certificate, a commercial certificate, instrument rating, or for the purposes of exercising recreational pilot privileges (except in a rotorcraft) under 61.101(c), cross-country time requires a point of landing that is more than 50 nm straight-line distance from the original point of departure. 14 CFR 61.1(b)(3)(ii)

Nur für den ATP kann man auch Flüge mit 50nm-Distance ohne(!) Landung loggen. Da stelle ich mir aber den Nachweis etwas schwierig vor. Für Hubschrauber gilt 25nm.

Ich habe mir angewöhnt, nach FAA-Definition zu loggen (Flüge über 50nm + Landung), da diese strenger und spezifischer ist als die "Umland"-Definition nach EASA oder LuftVO. Außerdem kannst du mit jedem Großkreisrechner den Nachweis führen, da ja die Plätze im Flugbuch stehen. Spart massiv Diskussionen.

Außerdem hat mich diese Definition schon an dem ein oder anderen netten Platz landen lassen, wo ich sonst wohl nicht runter gegangen wäre...

AOPA empfiehlt eine andere Taktik:

AOPA recommends that you log all cross-country hours under the basic cross-country column and then add the distance and landing information under the notes or remarks column alongside. This will enable the pilot to correctly provide his or her cross-country hours depending on the question asked, the situation presented, or the certificate or rating sought.

Ist sicherlich für jemanden, der viele längere Rundflüge macht, interessant.

Viele Grüße

Johannes

6. September 2016: Von  an Johannes König

Upps, danke für die Korrektur - die gefühlten 100 km hab ich mit der Einheitsrückrechnung verdoppelt, du hast natürlich recht! Danke!

6. September 2016: Von Olaf Musch an Johannes König

Irgendwie weigere ich mich, nur Flüge als X/C zu loggen, die von A nach B gehen und dabei mind. 50nm überbrücken. Gilt ja auch nur in FAA-Land, nicht in EASA-Land, wenn ich das hier so alles lese.

Was ist mit Rundflügen, die von A nach A gehen, aber >1h dauern? Oder Trainingsflügen in irgendwelche "Übungsräume" und zurück nach A?

Beispiel: In Ballenstedt starten, einmal um den Harz und wieder in Ballenstedt landen. Kein X/C?
Oder in Hildesheim los, einmal gemütlich um die City, rüber zu den Salzgitterwerken (eindrucksvoll, wenn die im Winter Schlacke ausschütten...) und wieder zurück nach EDVM?
Dabei logge ich jeweils andere Frequenzen, weil ich andere Plätze überfliege, ich lege massig Meilen zurück, nutze diverse VFR-Navigationspunkte (Bahnschienen, Autobahnen, Flugplätze), sehe den Platzrundenverkehr nicht, und dürfte nach FAA-Vorgaben kein X/C loggen?

Seltsam das

Olaf

7. September 2016: Von  an Olaf Musch

Klar, ist einfach nur eine andere Legaldefinition eines anderen Gesetzgebers. Der akzeptiert auch Ballonfahrten und Segelflug (völlig zu recht) als aeronautische Erfahrung, denn Hauptsache die Leute bestehen Theorie, Praxis und werden irgendwo eingestellt, wo sie auch kontinuierlich weiter überwacht werden. Bei Segelflügen, soweit ich informiert bin, auch bei "Rundflügen", solange das Ziel dokumentiert ist. Geht halt primär um einfache Überprüfbarkeit.

Nun hat sich unserer Gesetzgeber für eine andere Regelung entschieden, auch gut, die ist etwas schwammiger, aber solange kein Prüfer meckert, wenn er dein Flugbuch beim nächsthöheren Checkride IR akzeptiert, kein Problem.

Eine nette FAA-Route ergibt sich ja immer noch für UL-Flieger, die nach der Abschaffung des nationalen PPL ihre Erfahrung retten wollen beim Umstieg auf EASA FCL: Da unsere handelsüblichen ULs drüben als LSA gelten, einfach mit bisserl Theorie, Nachtflug und Fliegerurlaub den PPL machen, mit dem LISAs et al fliegen (DFC hat auch eine 150er für 100 €/ h) und nach 100 h umschreiben. Lohnt natürlich nur bei mehreren Fliegerurlauben oder wenn man in der Nähe Zugriff auf n-reg hat. Aber so könnte man auch direkt vom UL in PPL/ IR Ausbildung einsteigen und die UL-Stunden wieder wertvoll machen.

Manche CAAs in Osteuropa, so hört man, akzeptieren auch weiterhin teile der UL Stunden - nicht FCL konform, aber die Findings darf die EASA dann gerne in ein paar Jahren berichten.

7. September 2016: Von Johannes König an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

Olaf,

ich hab ja nur geschrieben wie ich es logge. Steht dir natürlich frei, das anders zu machen, und natürlich gibt es genug Routen, bei denen XC-Skills gefordert werden, die aber nach dieser Definition nicht honoriert würden.

In meinem Fall (Seit 3 Jahren dabei, 150h bisher) gibt es genau einen Flug, bei dem ich mehr als 50nm von der Homebase weg war, ohne dann auch eine Landung zu machen. Wenn man von München in die Alpen fliegt, dann gehört die Landung in Zell am See einfach dazu :-)

Ich lebe mit der o.g. Definition ganz gut. Für mich ist das auch eher ein Ansporn mir immer neue Plätze zu suchen, zu denen ich hinfliegen kann.

Aber für manch anderen kann sicherlich das Vorgehen der AOPA interessanter sein: Erstmal alles aufschreiben, zusammenkürzen kann man dann immernoch.

Viele Grüße

Johannes


5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang