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9. Juni 2016: Von Jan Brill an Sven Ulbrich Bewertung: +19.00 [19]

Hallo Herr Ulbrich, Herr Konzelmann,

Diese unsägliche NfL wird keinen Bestand haben. Grund §1 LuftVG:

(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird

Der Nebensatz im Urteil des OVG Koblenz, auf den sich die NfL stützt, erreicht diese Hürde nicht. Kommt ihr nichtmal nahe. Nicht nur, dass das Urteil das genaue Gegenteil dessen aussagt, was die NfL jetzt beabsichtigt (Freigaben dienen eben nicht zur politischen Luftverkehrsselektion, sondern der Abwicklung des Luftverkehrs!), der Satz aus dem Urteil:

Der nach der gesetzlichen Regelung des Luftverkehrsgesetzes anzu­wendende Gefahrenbegriff ist mit dem des Polizei- und Ordnungs­rechts identisch (vgl. Risch, a.a.O., § 27 c Rn. 27). Zu den Gefahren, die von der Luftfahrt für die öffentliche Sicherheit ausgehen können, gehören auch Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Fluglärm (§ 29 Abs. 1 Satz 3 LuftVG).

zeigt einer solchen Regelung eben gerade Grenzen auf, wie jeder erfährt, der dem Verweis auf §29 LuftVG folgt und sich die Mühe macht weiterzulesen. Die Regelung wird jedoch viele sommerliche Kunstflug-Vorhaben erschweren und Kunstflug-Lehrgänge am Wochenende erstmal de facto komplett stilllegen bis sie in 1-2 Jahren fällt (bei der DFS ist man übrigens auch gar nicht glücklich vor diesen Karren gespannt zu werden!).

Das wissen natürlich auch die Autoren der NfL. Die hätten zu ihrem Machwerk das Urteil auch gar nicht gebraucht. Mit der in der NfL angewendeten Scheinlogik hätte man dies auch schon vor fünf Jahren so machen können.

Der Umstand, dass man das vollkommen anders gelagerte Urteil aber sogar in die NfL aufnahm, zeigt:

  1. Man schämt sich im BMVI seiner intellektuellen Fähigkeiten keineswegs (Textverständnis?), und/oder man hält die Leser für so doof, dass man getrost grob sinnentstellend verweisen kann.

  2. Es soll auch der letzten Schlafmütze klar gemacht werden, dass dies eine direkte Folge des Aufbegehrens der aufmüpfigen Kunstflieger aus Mainz ist. In der Schule sagte man dazu früher Gruppenstrafe.


Dazu zwei Gedanken

Erstens: Dass eine solche Gruppenstrafe auf Bundesebene möglich ist überrascht mich nicht nur, es schockiert mich.

Zweitens: In Ihren Beiträgen schieben Sie der damals prozessbeteiligten Kunstflugschule eine Mitverantwortung für die Gruppenstrafen-NfL zu. Dem möchte ich widersprechen.

Man kann über die handelnden Personen unterschiedlicher Meinung sein. Sie deuten an, dass die Inhaber der Schule in Mainz nicht nur Freunde haben. In der Auseinandersetzung mit dem Luftamt haben die beiden Betroffenen aber ihre berechtigen juristischen Interessen wahrgenommen. Und das mit Erfolg!

Dass es den beiden nicht um kompromisslose Rechthaberei, sondern um das Abstellen eines unhaltbaren, rechtswidrigen und existenzbedrohenden Verwaltungshandelns ging, zeigt sich schon daran, dass man auf Schadenersatzansprüche bislang verzichtet hat.

Wenn wir den Piloten Telzer und Pieh also eine Mitschuld an der NfL zuschieben, indem wir uns ironisch oder sarkastisch bei Ihnen "bedanken", dann tragen wir dazu bei, dass die Taktik der Gruppenstrafe aufgeht: "Seht her, das passiert, wenn Ihr Eure Rechte wahrnehmt und Euch wehrt!"

Dazu möchte ich nicht beitragen, egal welche Konflikte hier sonst noch im Umfeld liegen.


viele Grüße
Jan Brill

P.S. Dann auch noch wie Erik N. auf die AOPA zu schimpfen, die übrigens sehr früh am Thema dran war, ist m.E. komplett verfehlt. Ich teile die Einschätzung von Lutz, ohne die AOPA ginge es uns viel, viel dreckiger!

10. Juni 2016: Von Sven Ulbrich an Jan Brill

Sehr geehrter Herr Brill,

zuerst einmal muss ich mich bei den von Ihnen benannten Herren ohne Wenn und Aber entschuldigen. In meinem Beitrag war das Wort „Verursacher“ falsch. Es suggeriert eine Schuldzuweisung, die mir nicht zusteht und die auch – in diesem Sinne – nicht gewollt war.

In völliger Übereinstimmung mit ihrer Darstellung halte ich die neuerliche Vorschrift für – im besten Falle – fragwürdig hinsichtlich der Motivation und für juristisch nicht haltbar.

Verwundert hat mich ihr implizierter Vorwurf, anderweitige Interessen / Konflikte austragen zu wollen: Ich bin weder Freund noch Feind. Ich bin weder im Verein, noch weiß ich aus eigener Anschauung oder Hören-Sagen (abgesehen von ihrem Artikel) etwas über „zerrüttete“ Verhältnisse, noch vertrete ich ökonomische Interessen und habe auch sonst keinen Konflikt mit einem der Beteiligten. Meine einzige Motivation: ich will FLIEGEN, ich will KUNSTFLUG machen UND ich lebe dort (siehe unten).

Dass sich jemand nicht jeden Bürokratieakt gefallen lässt und juristisch sein Recht durchsetzt – das finde ich SUPER. Egal ob derjenige AOPA, PuF oder auch Kunstflugschule Mainz heißt. Und ich habe in meinem Beitrag auch eher zu verstehen geben wollen, daß ich BEREIT bin, mit zu helfen (wie auch immer), um diesen neuerlichen Akt möglichst schnell zu beseitigen. Und Schikane geht gar nicht. Fullstopp.

Aber – ich bleibe auch dabei, daß ich die Vorgehensweise - auch der Kunstflugschule - für problematisch erachte. Ich gehe bsp überhaupt nicht konform mit der Einschätzung, daß der Verzicht auf Schadensersatz irgendwelche hehren Absichten signalisiert. Wäre nicht die Alternative weiter entfernte Boxen anzusteuern, verbunden mit einer Schadensersatzklage für den Mehraufwand sinnvoller, als nach einem Gerichtsurteil jegliche (oder zumindest sehr viele) Aktivitäten auf EINE Box zu konzentrieren und damit den Ärger zu schüren?

Zwei Aspekte:

Schadensersatz ist (zumindest im deutschen Rechtssystem) kein Instrument der Bereicherung. Jemandem, der berechtigten Schadensersatz geltend macht, zu unterstellen, er würde damit niedere Absichten verfolgen, geht vollkommen fehl, da es schon an der Vorteilsnahme fehlt. Also warum sollte eine kommerzielle Flugschule nicht auch Schadensersatz geltend machen können und TROTZDEM das gleiche (hehre) Ziel verfolgen?

Ich wohne in der „Nähe“ (die Anführungszeichen ganz FETT) der diskutierten Kunstflugbox. Und ich bin vermutlich auch nicht der Einzige in der Gegend, der sich freut, wenn da jemand drüber fliegt und seine Übungen macht. Ich gehöre zu denen, die JEDEM Flieger (freudig und/oder neidisch) hinterher schauen.

Aber: fragen Sie mal meine Frau. Selbst die wird angesprochen, weil ich doch fliegen würde. Ob ich das bin. Warum immer an der gleichen Stelle. Da machen Stories die Runde, dass Pferde panisch werden würden, weil da jemand Kunstflug macht. Dass der Wildbestand darunter leiden würde. Unsinn? Stimmungsmache? Keine Ahnung – für mich ja.

Aber auch diese Geschichtenerzähler sind „NORMALE“ Menschen. Denen kann ich doch nicht erklären, dass das jetzt wahrscheinlich leider so sein muss, weil ein Gericht entschieden hat, daß das Amt Unrecht hatte und sie doch bitte eine Petition für die Rechte der Kunstflieger unterzeichnen sollen. Die meisten wissen nicht, was eine Kunstflugbox überhaupt ist. Da kann ich mit Engelszungen über die Faszination Fliegen und Kunstflug vielleicht noch den ein oder anderen „Neutralen“ abholen. Manche lassen sich durch den Vergleich mit dem Lärm eines Föns oder Rasenmähers besänftigen. Außerdem sind Windräder doch eigentlich viel schlimmer… Ich habe keine repräsentative Umfrage dazu gemacht: ich würde mal behaupten, ich bin mit meinen „Argumenten“ nicht sonderlich erfolgreich.

Aber den Kunstflug auf diese eine BOX zu konzentrieren – welch POSITIVER Effekt sollte daraus denn entstehen? Keiner. Und genau diese Asymmetrie – darin sehe ich für mich EINE Ursache für meine ganz persönlichen, neuerlichen Einschränkungen.

Nochmal: die beiden von Ihnen benannten Herren „Verursacher“ zu nennen, war falsch. Ich will mich auch nicht in neuerlichem Sarkasmus üben, sondern eher an alle Beteiligten appellieren, die eigene Strategie noch einmal zu hinterfragen.

UND vor allem möchte ich dazu aufrufen und wenn möglich auch beitragen, daß wir uns gegen diese neue Regelung vehement wehren.

10. Juni 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Sven Ulbrich

Also, wenn ich die Thematik noch richtig in Erinnerung habe, dann hat das Luftamt den Kunstflug auf diese eine Box beschränkt. Die Möglichkeit der Lärmverteilung wird somit durch die Behörde blockiert, nicht durch die Kunstflugschule.

Einfach mal den oben verlinkten Bericht lesen...


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