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10. Juni 2016: Von Sven Ulbrich an Jan Brill

Sehr geehrter Herr Brill,

zuerst einmal muss ich mich bei den von Ihnen benannten Herren ohne Wenn und Aber entschuldigen. In meinem Beitrag war das Wort „Verursacher“ falsch. Es suggeriert eine Schuldzuweisung, die mir nicht zusteht und die auch – in diesem Sinne – nicht gewollt war.

In völliger Übereinstimmung mit ihrer Darstellung halte ich die neuerliche Vorschrift für – im besten Falle – fragwürdig hinsichtlich der Motivation und für juristisch nicht haltbar.

Verwundert hat mich ihr implizierter Vorwurf, anderweitige Interessen / Konflikte austragen zu wollen: Ich bin weder Freund noch Feind. Ich bin weder im Verein, noch weiß ich aus eigener Anschauung oder Hören-Sagen (abgesehen von ihrem Artikel) etwas über „zerrüttete“ Verhältnisse, noch vertrete ich ökonomische Interessen und habe auch sonst keinen Konflikt mit einem der Beteiligten. Meine einzige Motivation: ich will FLIEGEN, ich will KUNSTFLUG machen UND ich lebe dort (siehe unten).

Dass sich jemand nicht jeden Bürokratieakt gefallen lässt und juristisch sein Recht durchsetzt – das finde ich SUPER. Egal ob derjenige AOPA, PuF oder auch Kunstflugschule Mainz heißt. Und ich habe in meinem Beitrag auch eher zu verstehen geben wollen, daß ich BEREIT bin, mit zu helfen (wie auch immer), um diesen neuerlichen Akt möglichst schnell zu beseitigen. Und Schikane geht gar nicht. Fullstopp.

Aber – ich bleibe auch dabei, daß ich die Vorgehensweise - auch der Kunstflugschule - für problematisch erachte. Ich gehe bsp überhaupt nicht konform mit der Einschätzung, daß der Verzicht auf Schadensersatz irgendwelche hehren Absichten signalisiert. Wäre nicht die Alternative weiter entfernte Boxen anzusteuern, verbunden mit einer Schadensersatzklage für den Mehraufwand sinnvoller, als nach einem Gerichtsurteil jegliche (oder zumindest sehr viele) Aktivitäten auf EINE Box zu konzentrieren und damit den Ärger zu schüren?

Zwei Aspekte:

Schadensersatz ist (zumindest im deutschen Rechtssystem) kein Instrument der Bereicherung. Jemandem, der berechtigten Schadensersatz geltend macht, zu unterstellen, er würde damit niedere Absichten verfolgen, geht vollkommen fehl, da es schon an der Vorteilsnahme fehlt. Also warum sollte eine kommerzielle Flugschule nicht auch Schadensersatz geltend machen können und TROTZDEM das gleiche (hehre) Ziel verfolgen?

Ich wohne in der „Nähe“ (die Anführungszeichen ganz FETT) der diskutierten Kunstflugbox. Und ich bin vermutlich auch nicht der Einzige in der Gegend, der sich freut, wenn da jemand drüber fliegt und seine Übungen macht. Ich gehöre zu denen, die JEDEM Flieger (freudig und/oder neidisch) hinterher schauen.

Aber: fragen Sie mal meine Frau. Selbst die wird angesprochen, weil ich doch fliegen würde. Ob ich das bin. Warum immer an der gleichen Stelle. Da machen Stories die Runde, dass Pferde panisch werden würden, weil da jemand Kunstflug macht. Dass der Wildbestand darunter leiden würde. Unsinn? Stimmungsmache? Keine Ahnung – für mich ja.

Aber auch diese Geschichtenerzähler sind „NORMALE“ Menschen. Denen kann ich doch nicht erklären, dass das jetzt wahrscheinlich leider so sein muss, weil ein Gericht entschieden hat, daß das Amt Unrecht hatte und sie doch bitte eine Petition für die Rechte der Kunstflieger unterzeichnen sollen. Die meisten wissen nicht, was eine Kunstflugbox überhaupt ist. Da kann ich mit Engelszungen über die Faszination Fliegen und Kunstflug vielleicht noch den ein oder anderen „Neutralen“ abholen. Manche lassen sich durch den Vergleich mit dem Lärm eines Föns oder Rasenmähers besänftigen. Außerdem sind Windräder doch eigentlich viel schlimmer… Ich habe keine repräsentative Umfrage dazu gemacht: ich würde mal behaupten, ich bin mit meinen „Argumenten“ nicht sonderlich erfolgreich.

Aber den Kunstflug auf diese eine BOX zu konzentrieren – welch POSITIVER Effekt sollte daraus denn entstehen? Keiner. Und genau diese Asymmetrie – darin sehe ich für mich EINE Ursache für meine ganz persönlichen, neuerlichen Einschränkungen.

Nochmal: die beiden von Ihnen benannten Herren „Verursacher“ zu nennen, war falsch. Ich will mich auch nicht in neuerlichem Sarkasmus üben, sondern eher an alle Beteiligten appellieren, die eigene Strategie noch einmal zu hinterfragen.

UND vor allem möchte ich dazu aufrufen und wenn möglich auch beitragen, daß wir uns gegen diese neue Regelung vehement wehren.

10. Juni 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Sven Ulbrich

Also, wenn ich die Thematik noch richtig in Erinnerung habe, dann hat das Luftamt den Kunstflug auf diese eine Box beschränkt. Die Möglichkeit der Lärmverteilung wird somit durch die Behörde blockiert, nicht durch die Kunstflugschule.

Einfach mal den oben verlinkten Bericht lesen...


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