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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Mai 2016: Von TH0MAS N02N an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]

"genauso ist m. E. FCL.055 zu verstehen: wenn im benutzten Luftraum Sprechfunkverkehr stattfindet --> keine gültige Lizenz, ohne entsprechenden Spracheintrag."

Jetzt auch noch mein Senf: Frank Naumann hat das doch im 3. Beitrag von oben schon gepostet und der darunter auch:

"Piloten von Flugzeugen, ...die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen..."

Wenn die Piloten nicht am Sprechfunkverkehr teilnehmen - weil es der daneben macht - : no trouble.

Ist übrigens für mich auch erleuchtend: Diesen Einschub habe ich bisher immer überlesen!

27. Mai 2016: Von Lutz D. an TH0MAS N02N

Das ist wohl eher für NORDO Flüge gedacht...mich überzeugt das weiterhin nicht. Dann dürfte ich mit AZF und LP ja auch in einer 737 einen Piloten ohne LP ergänzen.

In einer C172 ist doch gar kein zweites Besatzungsmitglied vorgesehen (FI/CR/FE mal ausgenommen). Der PIC muss alle Berechtigungen für die sichere Flugdurchführung haben. Es reicht auch kein zweiter Pilot mit Medical, wenn meines abgelaufen ist.

Meine Aussagen sind sicherlich nicht in Stein gemeißelt, just food for thought.

27. Mai 2016: Von Willi Fundermann an Lutz D. Bewertung: +3.00 [3]

"In einer C172 ist doch gar kein zweites Besatzungsmitglied vorgesehen"

Doch: siehe § 32 LuftBO: "Zusammensetzung der Flugbesatzung"

"(3) In Luftfahrzeugen, die mit nicht mehr als neun Fluggastsitzen ausgerüstet sind, ist abweichend von Absatz 2 ein zweiter Luftfahrzeugführer nicht erforderlich, wenn 1. an seiner Stelle eine Person den Sprechfunk ausübt, welche die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes in englischer Sprache bei Flügen nach Instrumentenflugregeln besitzt, oder 2. ..."

Klarer kann man es eigentlich nicht formulieren.

27. Mai 2016: Von Lutz D. an Willi Fundermann

Doch: siehe § 32 LuftBO: "Zusammensetzung der Flugbesatzung"

Aber dieser Absatz bezieht sich ausschließlich auf eine Ausnahme zur Mindesbesatzung nach Instrumentenflugregeln. Über alle anderen Flüge ist da nichts gesagt. Und auch in jenen Fällen ist ja immer noch ein voll qualifizierter Pilot an Bord. Oder bist Du der Meinung, dass auch der Pilot nach 32(2) und 32(3) kein LP (oder AFZ) braucht, wenn die unter 32(3) genannte Hilfskraft an Bord ist?

Es geht bei 32(3) ja gerade darum, was der zweite Mann nicht braucht - nicht aber, was der PIC nicht braucht.


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