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21. Januar 2016: Von RotorHead an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Dass wir im internationalen Luftverkehr überhaupt Lizenzen brauchen ist geregelt, und zwar - oh Wunder - im ICAO Abkommen:

"ARTIKEL 32

Erlaubnisscheine des Personals

(a) Der Luftfahrzeugführer und die anderen Mitglieder des Betriebspersonals jedes in der internationalen Luftfahrt verwendeten Luftfahrzeugs müssen mit Befähigungszeugnissen und Erlaubnisscheinen versehen sein, die von dem Staat, in dem das Luftfahrzeug eingetragen ist, ausgestellt oder als gültig anerkannt sind.

(b) Jeder Vertragsstaat behält sich das Recht vor, den Befähigungszeugnissen und Erlaubnisscheinen, die einem seiner Staatsangehörigen von einem anderen Vertragsstaat ausgestellt sind, für Flüge über seinem Gebiet die Anerkennung zu verweigern.
"

Bei einem N-reg. Flugzeug kommt es also ganz allein auf die Gesetzgebung der USA an. Wenn - wie hier berichtet - ein Spezialist der EASA am Telefon meint, die Ansicht der FAA interessiere innerhalb der EU nicht, dann täuscht sich dieser ganz gewaltig. Alle EU-Mitgliedstaaten haben das ICAO Abkommen ratifiziert.
21. Januar 2016: Von Lutz D. an RotorHead
Das ICAO Abkommen entfaltet für den einzelnen Piloten genau null Rechtswirkung.
21. Januar 2016: Von Achim H. an RotorHead
Alle EU-Mitgliedstaaten haben das ICAO Abkommen ratifiziert.

Die ICAO-Verträge besitzen keine Gesetzeskraft. Was da drin steht, ist nicht direkt relevant, außer ein Gesetz verweist darauf.

Die Lufthoheit besitzt jeweils der Staat. Teile davon wurden von den Staaten an die EU übertragen. Die EU ist somit durchaus in der Lage, FAA-Flugzeuge mit FAA-Lizenzen einzuschränken.

Die FAA sagt, dass ein N-reg mit einer fremden Lizenz nur im Land der Ausstellung geflogen werden darf. Die EU ist kein Land und jede EU-Lizenz trägt weiterhin ein Ausstellungsland im Dokument. Das ist relativ klar, mit FCL.DE.* darf ein N-reg nicht in Frankreich geflogen werden.

Die EU sagt, dass in naher Zukunft Residenten der EU fremde Flugzeuge nur noch mit zusätzlich vorhandener EU-Lizenz fliegen dürfen.

Alles geschieht im Rahmen der Kompetenzen der beteiligten Staaten und supranationalen Gebilde.
21. Januar 2016: Von Lutz D. an Lutz D.
Argh. Danke Malte. ...entfaltet genau NULL Rechtswirkung....
21. Januar 2016: Von  an Achim H.
Die EU sagt, dass in naher Zukunft Residenten der EU fremde Flugzeuge nur noch mit zusätzlich vorhandener EU-Lizenz fliegen dürfen.

Wobei man das als Bruch der Vereinbarungen im Rahmen der ICAO betrachten muss ? ... schert aber auch keinen mehr.

5 Beiträge Seite 1 von 1

 

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