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21. Januar 2016: Von Achim H. an RotorHead
Alle EU-Mitgliedstaaten haben das ICAO Abkommen ratifiziert.

Die ICAO-Verträge besitzen keine Gesetzeskraft. Was da drin steht, ist nicht direkt relevant, außer ein Gesetz verweist darauf.

Die Lufthoheit besitzt jeweils der Staat. Teile davon wurden von den Staaten an die EU übertragen. Die EU ist somit durchaus in der Lage, FAA-Flugzeuge mit FAA-Lizenzen einzuschränken.

Die FAA sagt, dass ein N-reg mit einer fremden Lizenz nur im Land der Ausstellung geflogen werden darf. Die EU ist kein Land und jede EU-Lizenz trägt weiterhin ein Ausstellungsland im Dokument. Das ist relativ klar, mit FCL.DE.* darf ein N-reg nicht in Frankreich geflogen werden.

Die EU sagt, dass in naher Zukunft Residenten der EU fremde Flugzeuge nur noch mit zusätzlich vorhandener EU-Lizenz fliegen dürfen.

Alles geschieht im Rahmen der Kompetenzen der beteiligten Staaten und supranationalen Gebilde.
21. Januar 2016: Von  an Achim H.
Die EU sagt, dass in naher Zukunft Residenten der EU fremde Flugzeuge nur noch mit zusätzlich vorhandener EU-Lizenz fliegen dürfen.

Wobei man das als Bruch der Vereinbarungen im Rahmen der ICAO betrachten muss ? ... schert aber auch keinen mehr.

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